Die Mitglieder entscheiden mit
Die Organe der Gewerkschaft NGGAuf allen drei Organisationsebenen der Gewerkschaft NGG sind unterschiedliche Organe aktiv.
Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen und Regionsvorstände
Die kleinsten organisatorischen Einheiten in der Gewerkschaft NGG sind die NGG-Regionen vor Ort. Das Bundesgebiet ist aufgeteilt in 48 NGG-Regionen. Die Zugehörigkeit eines NGG-Mitgliedes zu einer Region richtet sich nach dem Arbeitsort des Mitglieds.
Auf Regionsebene ist die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung das höchste Organ. Ihre Mitglieder wählen einen Regionsvorstand, der die NGG vertritt, zum Beispiel bei der Betreuung der Mitglieder oder der Einberufung von Versammlungen und Schulungen. Die Geschäfte einer Region führt ein*e hauptamliche*r Geschäftsführer*in.
Landesbezirkskonferenzen und -vorstände
Jede NGG-Region ist einem der fünf NGG-Landesbezirke zugeordnet.
Auf der Ebene der Landesbezirke sind die Landesbezirkskonferenzen das höchste Organ. Sie finden vor jedem Gewerkschaftstag statt. Die Landesbezirkskonferenz wählt den Landesbezirksvorstand und die ehrenamtlichen Mitglieder des Landesbezirks in NGG-Hauptvorstand und -Beirat.
Hauptvorstand
Gemäß ihrer Satzung wird die Gewerkschaft NGG vom Hauptvorstand geleitet. Seine Aufgabe ist es u.a., die Einhaltung der Satzung zu überwachen und Richtlinien für die Arbeit der Gewerkschaft NGG auf allen Ebenen zu beschließen. Außerdem nimmt der Hauptvorstand zu aktuellen Themen Stellung und setzt sich mit politischen Entwicklungen auseinander. Er gibt die Grundzüge der NGG-Tarifpolitik vor. Die Mitglieder des NGG-Hauptvorstandes werden vom Gewerkschaftstag gewählt bzw. bestätigt.
Der Hauptvorstand setzt sich aus 20 ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionären, je einem Mitglied der „jungeNGG“ und „Frauen“, den fünf Landesbezirksvorsitzenden und dem dreiköpfigen Geschäftsführenden Hauptvorstand (GHV) zusammen. An den Sitzungen des Hauptvorstandes nimmt der*die Vorsitzende des Hauptausschusses sowie eine Vertretung der Senior*innen mit beratender Stimme teil. Die Amtszeit des Hauptvorstandes, wie auch des Geschäftsführenden Hauptvorstandes, beträgt fünf Jahre.
Der Geschäftsführende Hauptvorstand (GHV) ist das ausführende Organ des Hauptvorstandes. Er führt - wie der Name schon sagt - die Geschäfte der NGG und vertritt sie nach innen und außen.
Revisionskommission
Die Revisionskommission hat die Aufgabe, die Kassenführung und die Jahresabrechnungen der NGG-Hauptkasse zu überwachen. Die Revisionskommission besteht aus fünf Mitgliedern, die nicht Angestellte der Gewerkschaft NGG oder Mitglieder des NGG-Hauptvorstandes sein dürfen.
Hauptausschuss
Aufgabe des Hauptauschusses ist es, die Tätigkeit des Hauptvorstandes zu überwachen und auf die Einhaltung der Satzung zu achten. Dem Hauptauschuss sitzt ein*e Vorsitzende*r vor, der*die vom Gewerkschaftstag gewählt wird. Jeder Landesbezirk ist mit einem Mitglied im Hauptausschuss vertreten, diese werden von den jeweiligen Landesbezirksvorständen gewählt.
Beirat
Der Beirat ist das oberste Beschlussorgan der NGG in der Zeit zwischen den Gewerkschaftstagen. Er kann zum Beispiel möglichersweise notwendige Ersatzwahlen für den Geschäftsführenden Hauptvorstand vornehmen und nicht aufschiebbare Satzungsänderungen durchführen.
Der NGG-Beirat hat 46 Mitglieder, die, wie die ehrenamtlichen Mitglieder des Hauptvorstandes, in den Betrieben des NGG-Organisationsbereiches ehrenamtlich als Funktionär*innen tätig sind. Sie werden vom Landesbezirk gewählt und vom NGG-Gewerkschaftstag bestätigt. Dem Beirat gehören auch die Mitglieder des Hauptvorstandes und ein Mitglied des Hauptausschusses an.
Gewerkschaftstag
Der ordentliche Gewerkschaftstag der NGG findet alle fünf Jahre statt. Er ist das höchste Organ der Gewerkschaft NGG.
In der Satzung der NGG ist sowohl der organisatorische Aufbau der NGG, als auch die Aufgabe und Zusammensetzung der jeweiligen Organe und Gremien festgelegt.