31.03.2016
Beschäftigte, die bei Starbucks* in Teilzeit arbeiten, können sich dank NGG-Tarifvertrag jetzt bares Geld sichern. Profitieren können alle Teilzeitbeschäftigten mit einem Jahresarbeitszeitkonto, die im Jahr 2015 mehr als die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit gearbeitet haben. Denn laut Tarifvertrag müssen alle Stunden, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehen, mit einem Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent berechnet werden.
33 PROZENT MEHR DANK TARIFVERTRAG
Allerdings rechnet Starbucks die Mehrarbeit bei Teilzeitkräften erst dann automatisch mit dem Zuschlag von 33 Prozent ab, wenn Du das Arbeitszeitkontingent einer Vollzeitkraft (2028 Stunden) erreicht hast. Damit Du den Zuschlag auch mit weniger Stunden erreichst, musst Du jetzt Deinen Anspruch darauf schriftlich geltend machen. Und das solltest Du dringend tun, denn wie untenstehende Beispiele zeigen, kommt da schnell einiges zusammen.
NGG-Mitglieder erhalten bei der Geltendmachung selbstverständlich Unterstützung. Du bist Mitglied? Dann nimm schnell mit Deiner NGG-REGION VOR ORT Kontakt auf!
Du bist noch kein NGG-Mitglied? JETZT MITGLIED WERDEN! Denn: Nur NGG-Mitglieder haben Anspruch auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag!
BEISPIEL 1
Lisa F., Barista - Tarifgruppe I, 8,51 € Stundenlohn
Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche: | 15 Stunden |
Arbeitszeit pro Jahr: | 780 Stunden |
Tatsächlich in 2015 gearbeitet: | 825 Stunden |
Mehrarbeit gegenüber vertraglicher Arbeitszeit: | 45 Stunden |
Mehrarbeitszuschlag 33 % für 45 Stunden: | 126,37 € |
Du hast Fragen oder brauchst Unterstützung bei der Geltendmachung? Deine NGG-REGION VOR ORT hilft gern!
BEISPIEL 2
Steffi B, Shift Supervisor - TG 5 / 10,96 € Stundenlohn
Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche: | 30 Stunden |
Arbeitszeit Jahr: | 1560 Stunden |
Tatsächlich in 2015 gearbeitet: | 1820 Stunden |
Mehrarbeit gegenüber vertraglicher Arbeitszeit: | 260 Stunden |
Mehrarbeitszuschlag 33 % für 260 Stunden: | 940,37 € |
Sichere deine Ansprüche auf Mehrarbeitszuschläge so schnell wie möglich - die Zeit läuft: Die Frist zur Geltendmachung endet bereits Ende Mai 2016.
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*Starbucks Coffee Deutschland Ltd. & Co. KG
Starbucks Flyer
Unseren Flyer zum Thema "Mehrarbeit bei Teilzeit Verträgen: Überstunden mit Zuschlägen fair abrechnen" kannst Du hier herunterladen.