Das Bundesarbeitsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Arbeitgeber*innen Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen können. „Das ist ein echter Schritt nach vorn! Ich hoffe, dass dieses Urteil viele weitere Frauen ermutigt, zu klagen“, so Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der NGG.
„Künftig müssen Arbeitgeber*innen objektive Gründe nennen, wenn sie Frauen schlechter bezahlen wollen als Männer. Der reine Verweis auf ein vermeintliches Verhandlungsgeschick ist nicht mehr ausreichend“, so Tiedge weiter.