Rund 150 Menschen haben in Berlin am späten Freitagnachmittag gegen die drohende Schließung des wombat’s City Hostel protestiert. Die Geschäftsführung hatte angekündigt, das gut gehende Unternehmen zum 31. August 2019 zu schließen – wohl in erster Linie, um den Betriebsrat loszuwerden. 35 Beschäftigte würden ihre Jobs verlieren.
Während unten die Kundgebung lief, verhandelten im Hostel Management und Betriebsrat mit ihren jeweiligen Rechtsbeiständen über Interessenausgleich und Sozialplan. Die Verhandlungen blieben am Freitag dem Vernehmen nach ergebnislos.
Ein langer Kampf
Die Kämpfe im wombat’s laufen schon Jahre. Beschäftigte hatten gegen großen Widerstand der Geschäftsleitung erstmals 2017 einen Betriebsrat in der wombat’s-Kette gewählt. Danach gingen sie einen Schritt weiter, warben Mitglieder für die Gewerkschaft NGG, wählten eine Tarifkommission und forderten schließlich die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Mit mehreren Warnstreiks und öffentlicher Unterstützung erstritten sie Anfang 2018 einen Anerkennungstarifvertrag zum Flächentarifvertrag im Berliner Hotel- und Gaststättengewerbe, den ersten Tarifvertrag überhaupt in einem Hostel in der Bundesrepublik. Anfang April dieses Jahres wurden dann neun Reinigungskräfte in ein eigenes Unternehmen ausgegliedert. Damit ist der Betriebsrat für sie nicht mehr zuständig.
Zurück in die Gegenwart: Gegen die nun anstehende Schließung werden Betriebsrat und NGG vermutlich wenig ausrichten können. Für den Berliner NGG-Chef Sebastian Riesner ist das wombat’s ein Paradebeispiel: „Im Guten, weil sich hier zeigt, dass gewerkschaftliche Solidarität etwas bewirkt. Den Tarifvertrag haben sich die Kolleginnen und Kollegen erstreikt, weil sie zusammengehalten haben.“ Und im Schlechten? „Durch Unternehmerwillkür werden demokratische Rechte außer Kraft gesetzt. Sie schließen den Betrieb, setzen die Leute auf die Straße, und dagegen können wir rechtlich nichts machen. Das macht wütend“, sagt Riesner.
Vor Gericht
Doch vor der Schließung steht noch ein weiteres Gerichtsverfahren ins Haus. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet am 22. Mai in zweiter Instanz über die Anfechtungsklage gegen die Betriebsratswahl von 2018. Wenn die Arbeitgeber gewinnen, muss der Betriebsrat neu gewählt werden. „Das wäre ärgerlich“, sagt Betriebsrat Raphael K., aber er bleibt auch nach mittlerweile zwölf Jahren im Unternehmen und im fünften Jahr als Betriebsrat kämpferisch. „Die Wahl würden wir gewinnen, und das Wahlkampfthema wäre dann auch ganz klar: Gegen die Schließung!“
Autor: Jörg Meyer