Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) findet alle vier Jahre statt. In 2014 kann vom 1. Oktober bis zum 30. November gewählt werden. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Betrieb mindestens fünf Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte tätig sind und diese nicht nur vorbergehend beschäftigt sein.
Gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat sorgt die Schwerbehindertenvertretung dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten bei wichtigen Entscheidungen im Betrieb gehört und ihre Rechte gewahrt werden.
NGG unterstützt die amtierenden und die künftigen SBVs in den Betrieben und ruft gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften zu reger Beteiligung an den kommenden Wahlen auf.