Knapp ein Jahr, dass die vielen migrantischen Beschäftigten in der Fleischindustrie – dank des Arbeitsschutzkontrollgesetzes – nun nicht mehr bei Subunternehmern, sondern direkt bei Schlachthöfen und Wurstherstellern angestellt sind. Ohne Frage: Ein Meilenstein auf dem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen.
Aber: Die ehemaligen Subunternehmer sind noch da und sie üben weiter Druck aus: Auch heute übernehmen sie die Anwerbung und die Vermittlung von Menschen – und sie nutzen weiter ihre alten, dubiose Methoden.
Deshalb fordert NGG eine Regulierung grenzüberschreitender Anwerbung von Beschäftigten. Wie das geht zeigt ein rumänisches Gesetz, das im letzten Jahr verabschiedet wurde. Daran sollte sich der deutsche Gesetzgeber ein Beispiel nehmen, wie NGG gegenüber Bundestagsabgeordneten deutlich machte (Brief an die Abgeordneten).