Eine zeitnahe Einigung in den Tarifverhandlungen ist derzeit nicht absehbar: Die Gewerkschaft NGG ist nicht bereit, einen Tarifvertrag zu unterschreiben, von dem die Beschäftigten nicht profitieren, sondern für den sie draufzahlen. Die Arbeitgeber wollen offenbar durch Einsparungen bei den Zuschlägen, beim Weihnachtsgeld und beim Urlaubsgeld (im Manteltarifvertrag geregelt) die Kosten für den gesetzlichen Mindestlohn auf die Beschäftigten abwälzen. Da macht NGG nicht mit. Das heißt aber, dass es erst einmal keinen neuen Tarifvertrag geben wird.
Anspruch auf Urlaubsgeld und Co? Nur für Mitglieder!
Für Beschäftigte, die sich trotzdem den Anspruch auf alle Leistungen des bestehenden Manteltarifvertrages sichern wollen, gibt es eine Lösung: Bis zum 31. Dezember 2014 NGG-Mitglied werden und damit weiterhin Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Feiertags- und Nachtzuschläge bekommen. Selbst wenn es nicht zu einer Einigung bei den laufenden Tarifverhandlungen kommen sollte, sind NGG-Mitglieder damit auf der sicheren Seite.