Ab 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. In der Kommission, die künftig über dessen Höhe entscheidet, ist auch die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger vertreten: „Der Mindestlohn wird für viele Beschäftigte - besonders im Bäckerhandwerk und im Gastgewerbe - zu einer spürbaren Einkommensverbesserung führen. Bei 8,50 Euro darf jedoch nicht Schluss sein. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Mindestlohn kontinuierlich steigen wird“, so ihr Kommentar nach der Bekanntgabe der Besetzung der Kommission. Neben der NGG-Vorsitzenden gehören auf Arbeitnehmerseite auch Stefan Körzell (DGB) und Robert Feiger (IG BAU) zur Kommission.