Hamburg, 1. Juli 2024
„In seiner jetzigen Form bleibt der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften“, der dem Missbrauch der Marktmacht des monopolisierten Lebensmitteleinzelhandels etwas entgegensetzen soll, deutlich hinter den NGG-Erwartungen zurück. Bleibt es dabei, werden Supermärkte ihre Vormachtstellung auch in Zukunft weiter ausnutzen können, um Lebensmittellieferanten mit abgenötigten Seitenzahlungen und Auslistungs-Drohungen unter zu Druck setzen. Das beschädigt nicht nur den fairen Wettbewerb, sondern schadet auch ganz konkret den Beschäftigten, geht zu Lasten von Löhnen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit. Damit das Gesetz wirklich hilft, muss noch deutlich nachgebessert werden.“ Das hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vor der heutigen Öffentlichen Anhörung des Gesetzes im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (EL-Ausschuss) erklärt.
Die Gewerkschaft NGG sieht insbesondere an drei Stellen dringenden Nachbesserungsbedarf. Sie fordert, dass das Gesetz für alle Unternehmen gilt, egal ob klein oder groß. Dafür muss die nicht nachvollziehbare Einschränkung des Gesetzes auf Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 350 Mio. Euro ersatzlos gestrichen werden. Dazu Zeitler: „Unfaire Handelspraktiken sind immer unfair, egal an wen sie gerichtet sind. Es gilt damit auch um eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern“. Auch geht es der Gewerkschaft NGG um ein Verbot aller als unfair erkannten Handelspraktiken. Der Vorsitzende der Gewerkschaft erklärt: „Unsere Erfahrung zeigt, dass der Lebensmitteleinzelhandel eine immense Kreativität zeigt, wenn es darum geht, unfaire Handelspraktiken doch noch anwenden zu können. Um ein Katz-und-Maus-Spiel zu verhindern, braucht es eine Generalklausel.“ Um in Zukunft fundiert gegen einen Missbrauch der Marktmacht durch große Supermarktketten vorzugehen, brauche es zudem dringend die schon lange geplante Preisbeobachtungs- und Ombudsstelle. „Die Preisbeobachtungs- und Ombudsstelle ist ein wichtiges Instrument, dass mit der Gesetzesnovellierung nicht einfach still und heimlich beerdigt werden darf.“ betont Zeitler.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften