Einigung erzielt: Neuer Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen

 

Berlin, 13. Juli 2023. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt. Er gilt ab August und sieht für Auszubildene steigende Vergütungen vor.

Die NGG und der Zentralverband haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für Azubis des Bäckerhandwerks geeinigt, der eine deutliche Steigerung der Ausbildungsvergütungen vorsieht. Nach langen, intensiven und teils kontroversen Verhandlungen, die zwischenzeitlich sogar zu scheitern drohten, haben die Tarifparteien nicht nur Verantwortung, sondern letztlich auch Kompromissbereitschaft bewiesen: „Wir stehen im Wettbewerb um die besten Köpfe. Es ist konsequent, auch die Ausbildungsvergütung anzupassen, um bei der Suche nach Auszubildenen im Vergleich mit anderen Branchen nicht ins Hintertreffen zu geraten. Der Neuabschluss des Tarifvertrages für die Auszubildenden ist aus dieser Sicht ein wichtiges Signal“, so Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Der Abschluss sendet eine wichtige Botschaft an die jungen Menschen: Wir brauchen Euch, Ihr seid unser wichtigstes Potenzial“, so Wippler weiter. Die Anpassung sei notwendig, auch wenn sie für einige Betriebe eine Herausforderung darstellt, um als zukunftsfähiger Arbeitgeber von den potenziellen Bewerbern wahrgenommen zu werden.

Um die Berufe des Bäckerhandwerks attraktiver zu machen und gute Ausbildungsbedingungen zu schaffen, ist es wichtig, dass die Ausbildungsvergütungen steigen. „Gut ausgebildete Fachkräfte sind die Grundlage dafür, dass das Bäckerhandwerk auch in Zukunft erfolgreich ist“, ergänzt Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. „Deutlich mehr Geld für die Azubis, das heißt auch deutlich mehr Chancen bei der Nachwuchssuche. Dieser neue Tarifabschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus der Nachwuchskrise.“

Im Ergebnis wurde damit eine Einigung auf folgende Eckpunkte eines Neuabschlusses erreicht:

1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.
2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:

a) In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft:

  • Von aktuell im 1. Ausbildungsjahr 680 €/im 2. Ausbildungsjahr 755 € /im 3. Ausbildungsjahr 885 € brutto, um 180 € im 1. Ausbildungsjahr, 190 € im 2. Ausbildungsjahr und 200 € im 3. Ausbildungsjahr, jeweils zuzüglich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) = im Ergebnis auf
     
  • im 1. Ausbildungsjahr 860 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 910 Euro,
    im 2. Ausbildungsjahr 945 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 995 Euro,
    im 3. Ausbildungsjahr 1085 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 1135 Euro.

b) In einer zweiten Stufe, die vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:
 

Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.24) fällt gesetzlich die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrages (ab 01.01.2025) weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 01.01.2025
 

  • im 1. Ausbildungsjahr von 860 € brutto auf 930 Euro brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr von 945 € brutto auf 1015 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr von 1085 € brutto auf 1155 Euro.

3. ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss: Die Auszubildenden erhalten ab 01.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ bereitgestellt. In den Bundesländern, in denen noch kein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV bzw. dem PKW zu Tankkosten.

Für den Tarifvertrag wird nun gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.

 

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