Unfaire Handelspraktiken eindämmen: Bundestag entscheidet über Gesetzentwurf Zeitler: „Marktmacht kann reguliert werden – weitere Schritte müssen folgen“

Berlin, 7. Mai 2021

Unter dem sperrigen Titel „Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes“ hat der Deutsche Bundestag gestern Abend nicht nur über die Umsetzung einer EU-Richtlinie entschieden, sondern deren Anwendungsbereich erweitert und die Regeln verschärft. „Das Gesetz wird einigen Druck von den Beschäftigten der Lebensmittelindustrie nehmen. Den unfairen Handelspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels können die Produzenten künftig einiges entgegensetzen“, erwartet Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

„Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf vornimmt und ihn besser macht. Dies wiederum ist den Abgeordneten im EU-Parlament zu verdanken, die seit zehn Jahren darum gerungen haben, den Handelsketten Manieren beizubringen. Das ist Demokratie und in Wahlkampfzeiten ein wichtiges Signal, dass Marktmacht durch Regulierung in sozial gerechtere Bahnen gelenkt werden kann“, so der NGG-Vorsitzende.

Damit der derzeit teilweise gnadenlos geführte Preiswettkampf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehe, brauche es einerseits Tarifverträge, andererseits aber auch Regeln, die dafür sorgen, dass die Handelskonzerne ihre „außer Rand und Band geratenen Praktiken“ nicht weiter so fortführen können. Zeitler: „Einige der unfairen Praktiken haben die Abgeordneten der Regierungskoalition nun gebändigt und eine wichtige Tür geöffnet: Es gibt den gesetzlich fixierten Auftrag für die kommende Legislaturperiode, eine Regelung dafür zu finden, dass Lebensmittel nicht mehr unter den Produktionskosten angeboten, sprich: nicht verramscht werden dürfen. Eine wichtige Fortsetzung folgt also.“

Hintergrund:

Die vier größten Handelsketten verfügen in Deutschland über eine Marktmacht von mehr als 85 Prozent. Die Folge sind Praktiken, die die Produzenten von Lebensmitteln bislang klar benachteiligen. So sind zum Beispiel kurzfristige Stornierungen, unbezahlte Rückgaben verderblicher Waren, einseitige Änderungen der Lieferbedingungen oder Gebühren dafür, überhaupt im Sortiment zu bleiben, an der Tagesordnung. Gedroht wird den Lebensmittelproduzenten mit Auslistung, falls sie die Forderungen des Handels nicht erfüllen. Die Folge ist ein teilweise gnadenlos geführter Preiswettkampf unter den Lebensmittelproduzenten.

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