Fleischwirtschaft: Neuer Mindestlohn mit Stufen Mindestens 12,30 Euro pro Stunde für Beschäftigte in deutschen Schlachthöfen und Wurstfabriken

Hamburg, 1. Juni 2021

In der vierten Verhandlung am 27. Mai 2021 haben die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgeber der Fleischwirtschaft einen Tarifvertrag über einen deutschlandweiten Mindestlohn für die rund 160.000 Beschäftigten in Schlachthöfen und Unternehmen der Fleischverarbeitung abgeschlossen. Die neue Lohnuntergrenze startet bei 10,80 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2022 wird der branchenweite Mindestlohn auf 11,00 Euro erhöht und steigt ab 1. Dezember 2023 auf 12,30 Euro pro Stunde.

Dazu erklärte Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Diesen Tarifabschluss haben die Beschäftigten mit zahlreichen Streiks durchgesetzt. Vom neuen Branchenmindestlohn profitieren zehntausende Menschen und bekommen spürbar mehr Geld für ihren Knochenjob.“

Nach dem Verbot der Werkverträge mit dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierten Arbeitsschutzkontrollgesetz sei der neue Branchemindestlohn „ein zweiter ganz wichtiger Baustein für ordentliche Bedingungen in der Fleischbranche“, so Adjan. „Mit dem Branchenmindestlohn wird eine neue Grenze nach unten eingezogen und der schmutzige Preiskampf der Fleischkonzerne untereinander beschränkt.“

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz und dem Branchenmindestlohn sei eine Basis gelegt, auf der es aufzubauen gelte: „Dieser Tarifabschluss ist eine deutliche Verbesserung und ein wichtiger Schritt. Wir sprechen aber weiter von einem geringen Lohn für sehr harte Arbeit – es bleibt viel zu tun.“ Deshalb habe die Gewerkschaft NGG mit den Arbeitgebern der Fleischbranche Verhandlungen über einen „Mindestarbeitsbedingungentarifvertrag“ vereinbart. So sollen erstmals branchenweit einheitliche Mindestregelungen, etwa zu Arbeitszeiten, Urlaub und Zuschlägen, festgelegt werden. Wie für den neuen Mindestlohntarifvertrag solle später auch für diesen Mindestarbeitsbedingungentarifvertrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden.

 

Hintergrund:

Mit dem neuen Mindestlohntarifvertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Allgemeinverbindlichkeit ein branchenweiter Mindestlohn von 10,80 Euro pro Stunde. Dieser steigt in folgenden Stufen:  

  • Ab 1. Januar 2022: 11,00 Euro pro Stunde
  • Ab 1. Dezember 2022: 11,50 Euro pro Stunde
  • Ab 1. Dezember 2023: 12,30 Euro pro Stunde

Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. November 2024. Für den Teilbereich der Fleischverarbeitung haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeit in dem vom Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgegebenen geringen Umfang vereinbart.

Die Mitglieder der NGG-Tarifkommission hatten dem Verhandlungsergebnis bereits am 27. Mai 2021 einstimmig zugestimmt. Heute, am 1. Juni 2021, hat auch die Tarifkommission der Arbeitgeber dem von ihrer Delegation ausgehandelten Ergebnis endgültig zugestimmt.

Unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung werden die beiden Tarifvertragsparteien beim BMAS die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarifvertrages beantragen.

Informationen und Fotos der vorangegangenen Streiks und Aktionen: www.ngg.net/fleisch2021

 

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