„Das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ist ein Meilenstein und macht den Weg frei für einen echten Neustart in der Fleischbranche. Endlich müssen die Fleischkonzerne Verantwortung übernehmen und können sich nicht mehr mit fadenscheinigen Ausreden hinter dubiosen Subunternehmen verstecken – dafür haben die Gewerkschaft NGG und viele andere lange gekämpft. Für zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an deutschen Schlachthöfen kann am 1. Januar 2021 eine neue Zeitrechnung beginnen.“ Das hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), heute zur Einigung beim Arbeitsschutzkontrollgesetz, das für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in der deutschen Fleischbranche sorgen soll, gesagt.
Nach dem zwischen SPD und CDU/CSU vereinbarten Kompromiss bleibt es in der Fleischindustrie bei dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgesehenen Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit. Bei Wurstherstellern und anderen Unternehmen der Fleischverarbeitung sollen unter der Bedingung, dass dies in einem Tarifvertrag geregelt wird, bis zu acht Prozent der Belegschaft in Leiharbeit beschäftigt sein dürfen.
Guido Zeitler: „Das neue Gesetz wird den Zugang zu unkontrollierter und massenhafter Leiharbeit unterbinden.“ Es sei zu begrüßen, dass die CDU/CSU schließlich die Blockade des Gesetzes aufgegeben und nicht länger dem Drängen der Fleischlobby nachgegeben habe.
„Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein erster Schritt für gute Arbeit und einen Neustart ohne Skandale und Ausbeutung in der Fleischbranche. Jetzt gibt es auch die Chance, einen bundesweiten Tarifvertrag für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen abzuschließen“, so der NGG-Vorsitzende. „Der Ball liegt jetzt bei den Arbeitgebern. Diese Chance sollten sie nicht liegenlassen.“
Hintergrund: Große Corona-Ausbrüche vor allem an deutschen Schlachthöfen haben die oft katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in dieser Branche der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Am 20. Mai 2020 hat sich das Bundeskabinett auf Eckpunkte eines neuen Gesetzes zum Schutz der Beschäftigten in der Fleischindustrie geeinigt. Ende Juli 2020 wurde das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ inklusive des Verbots von Werkverträge und Leiharbeit im Kernbereich der Fleischindustrie auf den Weg gebracht (mehr Infos). Der Gesetzgebungsprozess war zuletzt massiv ins Stocken geraten (mehr Infos). Das Arbeitschutzkontrollgesetz soll noch im Dezember abschließend im Deutschen Bundestag beraten und auch vom Bundesrat verabschiedet werden, damit es wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.