Die DHV ist keine tariffähige Gewerkschaft
Gewerkschaft NGG begrüßt Entscheidung des BundesarbeitsgerichtsBerlin, 26. Juni 2018
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die Entscheidung über eine Tariffähigkeit der DHV zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht Hamburg zurückverwiesen hat.
„Nun kann hoffentlich endlich die Mitgliederzahl sowie die organisatorische und finanzielle Leistungsfähigkeit der DHV geklärt werden“, sagte die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger.
Die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen, die Gewerkschaften ver.di, IG Metall und die NGG sowie der DGB hatten Ende 2013 beim Arbeitsgericht Hamburg den Antrag gestellt festzustellen, dass die DHV keine tariffähige Gewerkschaft ist. Dieses hatte dem Antrag stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hatte die Entscheidung aufgehoben und den Antrag abgewiesen.
Die Gewerkschaft NGG betont, dass es den Gewerkschaften beim Verfahren nicht darum ging, eventuell unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Vielmehr könne ein Tarifvertragssystem und damit die Mitbestimmung nur dann funktionieren, wenn Tarifverhandlungen – wie im Grundgesetz vorgesehen – auf Augenhöhe stattfinden. Das erfordere jedoch Mächtigkeit und Durchsetzungsfähigkeit, um Druck auf die andere Seite auszuüben. Daran habe es der DHV gemangelt, so Rosenberger. Es sei richtig, dass das BAG Aufklärung über die Mitgliederstärke und die von der DHV abgeschlossenen Tarifverträge fordert.