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Rosenberger fordert wirksames Gesetz für Entgeltgleichheit

Internationaler Frauentag „Heute für morgen Zeichen setzen“

Berlin – 6. März 2015

„Es ist sehr gut, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig demnächst ein Gesetz vorlegen will, das die Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung gleichwertiger Arbeit beendet. Dies ist erstmalig für eine Bundesregierung und hat eine große Symbolkraft angesichts dessen, dass Frauen durchschnittlich immer noch 22 Prozent weniger verdienen als ihre Kollegen.“ Das hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, anlässlich des internationalen Frauentags erklärt.

Ein Wermutstropfen sei es, dass die Überprüfung der Eingruppierungen erst ab einer Unternehmensgröße von 500 Beschäftigten verpflichtend sein soll. Damit würde das Gesetz nur für einen verschwindend kleinen Teil der überwiegend mittelständischen Betriebe im Bereich der NGG-Branchen gelten. „Die Auskunftspflicht sollte für alle Betriebe unabhängig ihrer Größe gelten“, fordert die NGG-Chefin.

Rosenberger hat angekündigt, dass die NGG in diesem Jahr mit einer Initiative zur Entgeltgleichheit startet: „Wir überprüfen alle Tarifverträge auf mögliche, versteckte Benachteiligungen von Frauen, etwa darauf, ob Frauen, die in Teilzeit arbeiten, von Vergünstigungen ausgenommen sind. Wir wollen die Tarifkommissionen  stärker für das Thema sensibilisieren.“

Die Ergebnisse der in dieser Woche vorgestellten Studie zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz hat Rosenberger als erschreckend bezeichnet. „Mehr als jede zweite Frau hat die Erfahrung sexueller Belästigung gemacht. Vermutlich liegt im Gastgewerbe die Dunkelziffer noch viel höher.“ Rosenberger hat die Frauen aufgefordert, das nicht stillschweigend hinzunehmen. Oft stecke dahinter ein hierarchisches Machtspiel. Frauen müssten lernen, hier Grenzen zu setzen und sich nicht scheuen, das im Betrieb öffentlich zu machen und ihr kollegiales Umfeld einzubeziehen, „auch wenn dies sicher ein schwieriger Weg mit Widerständen ist“.

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