Mindestlohn wirkt besonders im Gastgewerbe
Rosenberger: "Nicht nachlassen bei der Kontrolle des Mindestlohns"Berlin – 6. August 2015
Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte – vor allem für die Beschäftigten im Gastgewerbe. Sie profitieren vor allen anderen Branchen am meisten von der gesetzlichen Lohnuntergrenze. 54 Prozent von ihnen würden heute ohne Mindestlohn weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, hat dpa-Infografik gemeldet.
„Diese Zahl zeigt, wie dringend notwendig die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war, um ein wenig mehr Gerechtigkeit zu erreichen“, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt. „Sie deckt aber auch auf, wie prekär mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe tatsächlich entlohnt werden und wie gering die Tarifbindung ist. Es gibt auch Arbeitgeber, die tricksen, um den Mindestlohn zu umgehen. Deshalb ist die Dokumentation der Arbeitszeiten so wichtig, damit der gesetzliche Mindestlohn auch kontrolliert werden kann und tatsächlich ankommt.“
Ein gängiges Problem im Gastgewerbe sei die Nichtgewährung von Pausen und Ruhezeiten, die Überschreitung der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden sowie unbezahlte Mehrarbeit. „Deshalb heißt es vordringlich: Dokumentation und Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle“, so Rosenberger. „Die zugesagten 1.600 neuen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen schnell geschaffen werden“, hat die NGG-Vorsitzende gefordert.