Mindestlohn funktioniert nur mit Kontrolle
Rosenberger: „Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte“Rosenheim – 3. Juli 2015
„Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine historische Zäsur und straft all jene Lügen, die ihn als Jobkiller denunzieren wollten. Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Dies belegen die neuesten Arbeitsmarktzahlen: Die Beschäftigung nimmt zu, obwohl Minijobs weggefallen sind, weniger Menschen beziehen trotz Arbeit Hartz IV. Nun gilt es den nächsten Schritt hin zu ‚guter Arbeit‘ zu gehen. Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigte Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit muss gesetzlich verankert werden, um Missbrauch zu unterbinden.“ Das hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf einer Feier zum 150-jährigen Jubiläum ihrer Organisation in Rosenheim gefordert.
„Seit vielen Jahren missbrauchen immer mehr Unternehmen auch in Teilen der Ernährungsindustrie, vor allem der Schlachtindustrie, Werkverträge mit ausländischen Firmen. Damit werden Löhne gedrückt und Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts unterlaufen. Es gibt viele Fälle, bei denen sich hinter einem Werkvertrag ein normales Arbeitsverhältnis verbirgt. Belegschaften werden so gespalten. Hier besteht Regelungsbedarf. Wir fordern klare Kriterien zur Abgrenzung von Werkverträgen und Leiharbeit. Betriebsräte müssen mehr Mitspracherechte bei der Einstellung von Werkvertragsarbeitnehmern erhalten. Für die Gewerkschaften muss es ein Verbandsklagerecht geben“, so die NGG-Vorsitzende.
Vordringlich sei es derzeit, dass der Mindestlohn überall in der Arbeitswirklichkeit ankomme. „Deshalb ist es notwendig, dass die zugesagten 1.600 neuen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schnell geschaffen werden. Aus Sicht der NGG war es nicht notwendig, Änderungen bei der Umsetzung des Mindestlohns vorzunehmen. Die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, u.a., dass die Aufzeichnung von Überstunden nicht mehr vom Zoll überprüft werden soll, sondern von den regionalen Behörden, sehen wir kritisch: Die Kontrolle der Arbeitszeiten hat schon in der Vergangenheit nicht funktioniert, so dass seit Jahren oft ungestraft gegen das Arbeitszeitgesetz, zum Beispiel im Gastgewerbe, verstoßen wird. Nun müssen die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden und für mehr Personal sorgen.“
Die NGG-Vorsitzende erinnerte in ihrer Festrede an die Erfolge der NGG: Von den Vorreiter-Tarifverträgen zur 40 Stunden-Woche in den 60er Jahren, über den ersten einheitlichen Entgelttarifvertrag für Arbeiter und Angestellte 1974, über die Vorruhestandsregelung für ältere Beschäftigte in den 80er Jahren bis hin zur erfolgreichen Kampagne für den gesetzlichen Mindestlohn.