03-21-MR
Rosenberger fordert Lohngerechtigkeit - Mindestlohn hilft
Equal Pay Day
Frankfurt am Main – 21. März 2015
„Statistisch gesehen haben bis gestern Frauen im Verhältnis zu Männern umsonst gearbeitet. Ihr durchschnittlicher Bruttostundenlohn lag im vergangenen Jahr um fast fünf Euro unter dem von Männern. Eine moderne Wirtschaft braucht aber eine gerechte Teilhabe und Transparenz. Frauen müssen darauf vertrauen können, dass sie fair bezahlt werden. Deshalb ist das von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig angekündigte Gesetz zur Entgeltgleichheit so wichtig. Wirksam wird dieses Gesetz aber tatsächlich nur, wenn es nicht nur für große Betriebe gilt.“ Das hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, am Samstag auf einer Veranstaltung ihrer Organisation in Frankfurt erklärt.
„Faire Unternehmen brauchen Transparenz nicht zu fürchten. Transparenz ist notwendig, damit sich Beschäftigte und Betriebsräte gegen Entgeltungleichheit und diskriminierende Bezahlung wehren können.“ Ein Wermutstropfen sei es, dass die Überprüfung der Eingruppierungen erst ab einer Unternehmensgröße von 500 Beschäftigten verpflichtend sein soll. Damit wäre das Gesetz nur für einen verschwindend kleinen Teil der überwiegend mittelständischen Betriebe im Bereich der NGG-Branchen bindend. „Die Auskunftspflicht sollte für alle Betriebe unabhängig ihrer Größe gelten“, forderte die NGG-Chefin.
Um die Entgeltgleichheit durchzusetzen müssten darüber hinaus die Mitbestimmungsrechte weiter ausgebaut werden. Dazu gehöre auch ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften.
Rosenberger hat angekündigt, dass die NGG in diesem Jahr mit einer Initiative zur Entgeltgleichheit startet: „Wir überprüfen alle Tarifverträge auf mögliche, versteckte Benachteiligungen von Frauen, etwa darauf, ob Frauen, die in Teilzeit arbeiten, von Vergünstigungen ausgenommen sind.“ Tarifverträge sollten objektive Kriterien enthalten, damit Differenzierungen nachvollziehbar und überprüfbar sind. Frauendominierte Tätigkeiten müssten nach den gleichen Kriterien bewertet werden wie männerdominierte. „Wir wollen die Tarifkommissionen stärker für das Thema sensibilisieren.“
Zuversichtlich ist Rosenberger, dass sich die Lohnunterschiede durch den gesetzlichen Mindestlohn verringern werden. „Vor allem waren es Frauen, die unter 8,50 Euro verdient haben: Jede vierte erwerbstätige Frau hat durch den gesetzlichen Mindestlohn Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Wenn der Mindestlohn eingehalten wird, werden sie am meisten von ihm profitieren.“