Partnerschaftlichkeit am Arbeitsplatz fördern

Fairness, Respekt und Kollegialität Partnerschaftlichkeit am Arbeitsplatz fördern

Ein gutes Miteinander und ein respektvoller kollegialer Umgang miteinander ist die Aufgabe von allen im Betrieb. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz bildet damit eine wichtige Grundlage für ein gutes Betriebsklima.

Benachteiligungen und Belästigungen am Arbeitsplatz kann viele verschiedene Formen haben. Sie alle haben gemeinsam, dass sie die Würde des Einzelnen verletzen und massive gesundheitliche Folgen für betroffene Kolleginnen und Kollegen haben können.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen und Belästigungen. Das AGG verbietet Belästigungen und Benachteiligungen am Arbeitsplatz ausdrücklich. Das umfasst unerwünschtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Dabei geht es nicht darum, wie etwas gemeint ist, sondern darum, wie es bei der betroffenen Person ankommt. Du hast Fragen oder möchtest mehr für einen partnerschaftlichen Umgang in deinem Betrieb tun? Deine zuständige NGG-Region berät dich gern!

  • unerwünschte sexualisierte Handlungen oder Aufforderungen dazu, wie bedrängende körperliche Nähe, die ein Kollege oder Gast zu dir sucht
  • Kommentare, die auf die sexuelle Orientierung abzielen
  • Vermeintliche Witze, die andere Kolleginnen und Kollegen aufgrund des Alters oder einer Behinderung herabwürdigen
  • Fragen nach deinem Liebesleben oder deinen sexuellen Erfahrungen
  • Herabwürdigungen von Kolleginnen oder Kollegen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion
  • unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, wie pornografische Magazine auf dem Schreibtisch oder Nacktfotos an den Wänden
  • Das Verschicken von rassistischen Cartoons oder ähnlichem per E-Mail oder WhatsApp

Für ein gutes Arbeitsklima sind alle verantwortlich. Auch du kannst daher einen wichtigen Beitrag für Respekt und Kollegialität bei dir im Betrieb leisten. Dazu gehört es in erster Linie, die Grenzen deiner Kolleginnen und Kollegen zu akzeptieren. Ein „Nein“ muss dabei nicht immer verbal geäußert werden. Belästigungen und Benachteiligungen finden häufig ganz offen statt. Je schneller belästigenden Personen Grenzen aufgezeigt werden, desto schneller hört die Belästigung oder Benachteiligung auf.

  • Misch dich ein, wenn deine Kollegin oder dein Kollege respektlos behandelt wird.
  • Biete betroffenen Kolleginnen und Kollegen deine Unterstützung an.
  • Spiele Vorfälle nicht herunter oder ziehe sie ins Lächerliche. Nimm betroffene Kolleginnen und Kollegen ernst.
  • Sprich Kolleginnen und Kollegen an, die sich unkorrekt verhalten.
  • Sei mit deinem Verhalten selbst ein Vorbild für andere in Betrieb.
  • Nimm Kontakt zu deinem Betriebsrat auf und fordere ihn auf, sich um das Thema zu kümmern.
  • Sprich deinen Arbeitgeber an und fordere ihn auf, eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG einzurichten.

Egal in welcher Branche oder Position du arbeitest, du hast einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne Belästigung und Benachteiligungen. Deshalb ist es wichtig, dass du ein solches Verhalten nicht hinnimmst und darauf hoffst, dass es von allein wieder aufhört. Menschen, die von Belästigungen und Benachteiligungen betroffen sind, fühlen sich oft hilflos. Aber das musst du nicht! Denn dein Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass dein Arbeitsumfeld belästigungsfrei ist. Das ist gesetzlich klar geregelt. Dazu gehört es auch, dass es in jedem Betrieb eine Beschwerdestelle (§ 13 AGG) geben muss, an die du dich wenden kannst.

Es ist gut, wenn du dich jemanden anvertraust und gegen Belästigungen und Benachteiligungen vorgehst. Denn die Statistik zeigt leider, dass diese in der Regel nicht von allein aufhören. Der Betriebsrat oder auch deine Führungskraft können gute Ansprechpersonen sein. Auch, wenn du erst einmal mit niemandem über die Vorfälle sprechen möchtest, ist es wichtig, dass du dir möglichst genaue Notizen zu dem Erlebten machst.

  • Setze klare Grenzen! Versuche deutlich zu sagen, wenn du ein bestimmtes Verhalten nicht haben möchtest. Das geht auch im Nachhinein.
  • Versuche das Erlebte auszusprechen und dich zu wehren, das hilft und oft kann das unerwünschte Verhalten so gestoppt werden.
  • Versuche nicht, dass Erlebte mit dir selbst auszumachen.
  • Sexualisierte Belästigung ist ein arbeitsrechtlicher Verstoß. Sprich deshalb unbedingt mit deiner oder deinem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat über die Vorfälle, auch wenn es schwerfällt.
  • Wenn der Mensch, der dich belästigt deine Führungskraft ist, dann wende dich an den Betriebsrat oder die Beschwerdestelle in deinem Betrieb.
  • Bevor du weitere Maßnahmen ergreifst, hole dir rechtliche Beratung bei einem Rechtsbeistand ein. Als NGG-Mitglied berät dich deine NGG-Region vor Ort schnell und kostenfrei.
  • Wenn es dir gesundheitlich aufgrund der Belästigung nicht gut geht, wende dich an deinen Arzt oder deine Ärztin.
  • Natürlich kannst du dir auch bei einer Beratungsstelle Unterstützung suchen.

Das kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet telefonische Beratung und Unterstützung, auch in vielen Fremdsprachen: Telefon: 0800 116 016