Ende November freuen sich viele Beschäftigte über mehr Geld auf dem Konto: Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit dem Novemberentgelt ausgezahlt. Aber nicht für alle klingelt die Kasse. Denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dort wo es ausgezahlt wird, wurde es in den meisten Fällen durch Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen erkämpft.
52 Prozent der Arbeitnehmenden in Deutschland erhalten Weihnachtsgeld. Das zeigt die neue Auswertung des WSI-Tarifarchivs, des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung.
Die besten Chancen haben Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben. Von diesen Beschäftigten erhalten – über alle Branchen hinweg - 77 Prozent Weihnachtsgeld. Wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist, erhalten nur noch 41 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit Tarifvertrag in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben. In Betrieben ohne Tarifbindung zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld dagegen oft nur auf freiwilliger Basis.
Lohnmauer einreißen! – Auch beim Weihnachtsgeld
53 Prozent der Arbeitnehmer*innen in Westdeutschland erhalten Weihnachtsgeld. In Ostdeutschland sind es nur 41 Prozent. Laut WSI liegt das vor allem an der niedrigeren Tarifbindung in Ostdeutschland. Die NGG kämpft mit Erfolg dafür, diese Tarifvertragslücke in unseren Branchen zu schließen.
All we want for christmas: Geschlechtergerechtigkeit!
Auch mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit ist noch Luft nach oben. 48 Prozent der Frauen erhalten Weihnachtsgeld, bei den Männern sind es 54 Prozent. Auch hier spielt die allgemeine Tarifbindung eine Rolle. Frauen arbeiten öfter in Branchen wie zum Beispiel dem Gastgewerbe, in dem die Tarifbindung in den letzten Jahren unter anderem durch sogenannte oT-Mitgliedschaften im Arbeitgeberverband (= Mitgliedschaften ohne Tarifbindung) stark zurückgegangen ist. Als NGG fordern wir deswegen, dass eine Mitgliedschaft im DeHoGa in allen Bundesländern wieder zwingend mit der Befolgung des geltenden Tarifvertrags verbunden ist.