Am 2. April wird das Bundeskabinett über den von Arbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Entwurf über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2015 entscheiden. Zwei Punkte im Gesetzentwurf sind besonders kritisch zu betrachten: Zum einen sollen unter 18-Jährige auch weiterhin mit Löhnen unterhalb von 8,50 Euro entlohnt werden dürfen. Zum anderen sollen für Langzeitarbeitslose Sonderregeln gelten. Vorgesehen ist auch, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen vereinbaren können. Ein Beispiel dafür ist die Einigung von NGG mit den Arbeitgebern der deutschen Fleischwirtschaft.
Keine Ausnahmen!
Die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sprechen sich deutlich gegen die geplanten Ausnahmen aus. Um wirksam und gerecht zu sein, muss der Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Ausnahmen von der Regel für ganze Personengruppen – zum Beispiel für Jugendliche – laufen dem Zweck des Mindestlohnes zuwider, eine einheitliche und flächendeckende Grenze einzuziehen, unterhalb der kein Beschäftigter entlohnt werden darf. Werden bestimmte Gruppen ausgenommen, droht die Entstehung eines neuen Arbeitsmarktes noch unterhalb der „Mindestlohn-Grenze“. Pauschale Ausnahmen sind aber nicht nur nicht sinnvoll, sondern auch diskriminierend (und auch deshalb rechtlich umstritten): Die Arbeitsleistung von Langzeitarbeitslosen und jungen Menschen darf nicht pauschal geringer entlohnt werden als die anderer Menschen.
Im Rahmen einer breit angelegten öffentlichen Kampagne verdeutlicht der DGB seinen Standpunkt in der aktuellen Debatte über Ausnahmen vom Mindestlohn. Die Kampagne steht unter dem Motto „Mindestlohn für alle, jetzt. Würde kennt keine Ausnahmen: Kein Lohn unter 8,50 Euro“.
Mehr Informationen zur DGB-Kampagne "Mindestlohn für alle, jetzt" gibt es auf www.mindestlohn.de.