NGG kündigen: Das solltest du wissen!
Bevor du aus der Gewerkschaft NGG austritts, solltest du wissen, auf was du verzichtest. Einige Vorteile, von denen du nach der Kündigung nicht mehr profitieren würdest, haben wir hier kompakt zusammengefasst: Exklusive Vorteile für NGG-Mitglieder.
Bei dir hat sich was geändert? Vielleicht sinkt dein Gewerkschaftsbeitrag!
Vielleicht überlegst du, die NGG zu verlassen, weil sich deine Lebensumstände geändert haben. Du brauchst nicht kündigen - deine NGG ist weiter für dich da - und vielleicht kann sogar dein Gewerkschaftsbeitrag gesenkt werden!
- Du arbeitest künftig Teilzeit statt Vollzeit und bekommst weniger Lohn? Dann sinkt dein Gewerkschaftsbeitrag!
- Du bist in Rente gegangen? Dann sinkt dein Beitrag! Rentnerinnen und Rentner zahlen nur 5,50 Euro pro Monat. Es gibt viele gute Gründe, auch in der Rente Gewerkschaftsmitglied zu bleiben (mehr Infos).
- Du hast deine Arbeit verloren? In dieser schweren Zeit sind wir weiter für dich da - und dein Gewerkschaftsbeitrag sinkt: Für Erwerbslose beträgt der Mindestbeitrag nur 2,60 Euro pro Monat.
- Du gehst in Elternzeit? Wir gratulieren! Für die Dauer der Elternzeit kann dein Gewerkschaftsbeitrag auf den Mindestbeitrag von 2,60 pro Monat gesenkt werden.
- Du bist in Kurzarbeit? Auch jetzt sind wir an deiner Seite: So lang du in Kurzarbeit bist, musst du nicht den vollen Gewerkschaftsbeitrag zahlen.
Wenn sich deine Lebensumstände geändert haben, ist das kein Grund, auf die Sicherheit durch die NGG zu verzichten: Informiere einfach dein NGG-Büro vor Ort darüber, was sich bei dir geändert hat. Vielleicht kann dein Gewerkschaftbeitrag gesenkt werden!
Dürfen wir dich anrufen?
Wir finden es sehr schade, dass du uns verlassen möchtest!
Wir würden gerne wissen, warum du nicht mehr Teil der NGG sein möchtest. Gerne würden wir in einem Telefonat mehr über deine Gründe erfahren. Dürfen wir dich anrufen?
Bei euch im Betrieb läuft alles glatt? Das kann sich ändern!
Schneller als man denkt, kann sich alles ändern: Das Unternehmen wird verkauft, ein neuer Vorgesetzter baut Druck auf, eine Krankheit verändert dein Leben: Überleg dir besser zweimal, ob du wirklich künftig auf den kostenlosen Rechtsschutz und die professionelle Beratung durch die NGG verzichten möchtest.
Wir sind für dich da, in guten und in schlechten Zeiten!
Du willst trotz allem unbedingt kündigen?
Schade, dass du uns verlassen möchtest. Die Kündigung deiner Mitgliedschaft in der NGG muss laut NGG-Satzung schriftlich gegenüber dem Büro der NGG-Region vor Ort erklärt werden. Um wirksam zu sein, muss die Kündigung spätestens sechs Wochen vor Quartalsschluss schriftlich in Form eines unterschriebenen Briefes vorliegen.