Mit harten Bandagen versucht der Fahrrad-Essenslieferdienst Deliveroo frisch gewählte Betriebsräte los zu werden. So wurde am 13. März in Köln vor Gericht über den Fall einer Betriebsrätin verhandelt, deren befristeter Arbeitsvertrag nach der Entscheidung, für den Betriebsrat zu kandidieren, nicht verlängert wurde. Gemeinsam mit dem DGB-Rechtsschutz will die NGG in Köln will nun vor Gericht die "Entfristung" des Vertrages erreichen.
Klarer Fall von Scheinselbstständigkeit
Zuletzt hat das Unternehmen die Zahl der festangestellten Beschäftigten stark reduziert und setzt nun auf "Freelancer". Mit drastischen Folgen: So werden etwa Unfälle der Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr als Arbeitsunfälle anerkannt und es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nach Einschätzung der NGG Köln handelt es sich bei dem neuen Deliveroo-Beschäftigungsmodell um einen klaren Fall von Scheinselbständigkeit. Auch diese Frage soll das Gericht klären. Die Verhandlung wurde vorerst auf Mitte Mai vertagt. Auf einer eigenen Facebook-Seite berichten die Kölner Fahrerinnen und Fahrer stets aktuell über den Kampf für ihre Rechte: www.facebook.com/liefernamlimit