NGG lehnt den aktuellen Vorstoß der CSU, das Streikrecht einzuschränken und damit Gewerkschaften zu schwächen, ab. Die CSU will, dass vor jedem Streik in der “Daseinsvorsorge“ oder „in Bereichen von kritischen Infrastrukturen“ ein Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben wird. Außerdem müsse ein Streik vier Werktage vorher angekündigt werden und vorab eine Notdienstvereinbarung existieren, damit die Mindestversorgung garantiert sei.
"Das werden wir nicht zulassen"
Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender: „Aus unserer Sicht würde dies das Streikrecht massiv beschneiden und zwar ohne Not, denn wir haben in der Bundesrepublik mit dem bisherigen Verfahren streikbedingte Auseinandersetzungen ohne den Gesetzgeber geregelt. Überdies gibt es in Deutschland im internationalen Vergleich wenig Streiks, sodass sich allein daraus ein Eingriff verbietet. Und was die vage Beschreibung der ‚Daseinsvorsorge‘ betrifft, würden sich wohl bei Umsetzung des Vorschlages viele Arbeitgeber und Branchen dazurechnen, um einem Arbeitskampf zu entgehen. Das wäre ein Dammbruch und käme letztlich der Abschaffung des Grundrechts auf Streik gleich.Eine solche Deformation des Streikrechts werden wir nicht zulassen!“