Seit nunmehr zwei Jahren erhalten Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatliche Betreuung in Anspruch nehmen, vom Staat 150 Euro pro Monat. Dieses sogenannte Betreuungsgeld, im Sommer 2013 auf Initiative der CSU eingeführt, war von Beginn an in der Kritik - auch von Seiten der Gewerkschaft NGG.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage des Hamburger Senats stattgegeben und die umstrittene "Herdprämie" gekippt. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter hatte der Bund nicht die Kompetenz, das zugrundeliegende Gesetz zu erlassen - das Betreuungsgeld verstoße deshalb gegen das Grundgesetz.
"Eine gute Nachricht"
Michaela Rosenberger, NGG-Vorsitzende: "Das ist fraglos eine gute Nachricht. Die frei werdenden Gelder müssen jetzt zügig in den Ausbau der Kindertagesstätten gesteckt werden. Obwohl es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, finden längst nicht alle Eltern in ihrer Nähe einen Platz in einer gut ausgestatteten Kita."
Betreuungsgeld? Ein Rückschritt
Deutschlandweit beziehen aktuell Eltern von knapp 500.000 Kindern das monatliche Betreuungsgeld. Die Staatskasse wurde dadurch seit der Einführung im August 2013 mit rund 800 Millionen Euro belastet. In aller Regel ist es die Frau, nicht der Mann, die die Betreuung des Kindes übernimmt und zu Hause bleibt. Rosenberger: "Das Betreuungsgeld war im Bemühen um die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Rückschritt und hat die vielerorts längst überwundenen 'klassischen' Rollenbilder verfestigt. Außerdem hat es den Frauen den Wiedereintritt in den Beruf erschwert."