Seit der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 klagen Arbeitgeber des Gastgewerbes immer wieder und sehr lautstark über den angeblich zu hohen bürokratischen Aufwand des Mindestlohngesetzes. Der Mindestlohn sei ein "Bürokratiemonster", das die Branche und damit Jobs gefährde, behauptet etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA).
Weder neu noch kompliziert
Insbesondere die per Mindestlohngesetz festgeschriebene Pflicht zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeiten ist dem Arbeitgeberverband ein Dorn im Auge. Dabei ist es weder aufwendig, noch kompliziert, noch wirklich neu, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen und auf Nachfrage vorlegen können müssen. Dass das auch im Gastgewerbe nicht nur möglich, sondern eine absolute Selbstverständlichkeit ist, sehen auch die Betriebsräte des Gastgewerbes, die sich mit der "Lebenswirklichkeit in der Branche" (siehe unten) zweifellos bestens auskennen, so. Nicht umsonst haben sich viele von ihnen auf Initiative der NGG in einem offenen Brief deutlich gegen die Aufweichung des Mindestlohngesetzes ausgesprochen. Und deshalb ist es richtig, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles allen Forderungen - die auch aus den Reihen des Koalitionspartners CDU/CSU zu vernehmen sind - eine klare Absage erteilt. Sie weiß: Der Mindestlohn kann nur funktionieren, wenn seine Einhaltung kontrolliert wird. Und kontrollierbar ist er nur, wenn die Arbeitszeiten dokumentiert werden.
"Anpassung an die Lebenswirklichkeit"
Statt sich aber endlich nachhaltig und flächendeckend für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Images der über große Nachwuchssorgen klagenden Branche einzusetzen, setzt der DEHOGA die Bemühungen um eine Aufweichung des Mindestlohngesetzes ungebrochen fort. Jetzt fordert der Verband gar grundlegende Änderungen am Arbeitszeitgesetz. Es bedürfe dringend einer "Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit". Die verquere Logik dahinter: Wenn Arbeitgeber jetzt tatsächlich die Arbeitszeit kontrollierbar erfassen müssen, also unbezahlte Mehrarbeit der Beschäftigten entdeckt und bestraft werden kann, dann muss eben das Gesetz, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Gefahren und körperlichen Belastungen überlanger Arbeitszeiten schützt, geändert werden. So fordert der DEHOGA etwa, die per Arbeitszeitgesetz festgeschriebene Höchstarbeitszeit künftig von bisher (ausnahmsweise) 10 Stunden auf 12 Stunden auszudehnen.
Die Gewerkschaft NGG lehnt sowohl Änderungen am Mindestlohngesetz als auch am Arbeitszeitgesetz ab, denn auch im Gastgewerbe braucht Arbeitszeit Grenzen.
Stellungnahme der Gewerkschaft NGG: Arbeitszeit braucht Grenzen!