Am Donnerstag (5. Juni 2014) wurde das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz und damit auch die Bestimmungen zum flächendeckenden Mindestlohn in „erster Lesung“ im Bundestag beraten. Der Mindestlohn von 8.50 Euro pro Stunde - nach aktuellem Stand inklusive Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Unter-18-Jährige – ist auf den Weg gebracht.
Voraussichtlich Anfang Juli 2014 wird das Gesetz vom Bundestag beschlossen, im Anschluss dem Bundesrat zugeleitet.
Ein neuer Niedriglohnsektor?
Das Gesetz kann noch bis zur Zustimmung durch den Bundesrat umgestaltet werden. Beide Seiten, Mindestlohn-Befürworter, aber auch -Gegner, werben deshalb weiterhin massiv für Änderungen am Gesetz. Vor allem, weil durch die vorgesehenen Ausnahmeregelungen unterhalb der Mindestlohngrenze ein neuer Niedriglohnsektor entstünde, in dem Langzeitarbeitslose und junge Menschen noch weitaus schlechter entlohnt würden, kämpfen NGG und die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) für einen Mindestlohn ohne Ausnahmen.
"Dumpinglöhne wären an der Tagesordnung"
Scharf kritisiert hat die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger die Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), auch geringfügig Beschäftigte vom Mindestlohn auszunehmen:
„Das würde den Mindestlohn vollkommen ad absurdum führen. Im Gastgewerbe arbeiten 870.000 Menschen in geringfügiger Beschäftigung – Tendenz steigend. Schon heute werden kaum noch reguläre Jobs angeboten. Die geforderten Ausnahmen würden Minijobs für Arbeitgeber noch attraktiver machen – Dumpinglöhne wären trotz Mindestlohn nicht nur weiter an der Tagesordnung, sondern noch weiter verbreitet. Nicht nur mit Blick auf die Nachwuchssorgen in der Branche wäre eine Sonderregelung beim Mindestlohn für Minijobbende eine sozialpolitische Fehlentscheidung ohne gleichen.“
Pressemitteilung zum Artikel: Michaela Rosenberger, 5. Juni 2014