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Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht dabei vom "kleinen" Haustarifvertrag, bis zum für Zehntausende gültigen Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in aktuelle Ergebnisse von Tarifverhandlungen.

Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-REGION VOR ORT - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.

Hessen, Rheinland-Pfalz

Mälzereien

 

Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte und die Ausbildungsvergütungen um 2,9 % und um weitere 2,9 % ab dem 1. September 2022. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2023 kündbar.

Bayern und Baden-Württemberg Handelsmälzereien

 

Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte um 2,3 % und ab dem 1. September 2022 um weitere 2,3 %. Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. September 2021 um 45 € und ab dem 1. September 2022 um weitere 45 €. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2023 kündbar.

Baden-Württemberg/Rheinhessen-Pfalz
Private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren

Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 9 %. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen zeitpunkt um 130 €. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar.

Hessen/Rheinland-Pfalz (ohne Rheinhessen-Pfalz)und Saarland

 

Ab dem 1. Mai 2024 steigt des Eckentgeltes und Ausbildungsvergütungen um 15,81 %. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar.

Nordrhein-Westfalen
Private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren

 

Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 9 %.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um 150 € monatlich. 

Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 130 % vereinbart.

Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar.

 

Berlin/Brandenburg/Sachsen/
Sachsen-Anhalt/Thüringen

Hauswirtschaft

 

Die Entgelte steigen in zwei stufen, zum  1. Januar 2024 um 9 % und zum 1. Juli 2024 um 3 %. 

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Januar 2024 um 170 € pro Ausbildungsjahr.

Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2024 kündbar.

Schleswig-Holstein/ Mecklenburg-Vorpommern / Hamburg / Bremen / Niedersachsen
Private Hauswirtschaft

 

Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Entgelte um 9 %.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um 150 € monatlich. 

Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 130 % vereinbart.

Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2024 kündbar.

Bayern
Private Hauswirtschaft

 

Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 10 % . Die Asubildungsvergütungen steigen zum gleichen Zeitpunkt um 150 €. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2024 kündbar.
Bayern
Mühlenwirtschaft

im März, Juli und Oktober 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte (Teilzeit anteilig) jeweils eine netto Zahlung in Höhe von 600 € . Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Löhne und Gehälter um 4 % und um weitere 3,9 % ab dem 1. November 2025. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 um 125 €.
Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2026 kündbar.

Baden-Württemberg
Mühlenwirtschaft
Ab dem 1. Oktober 2023 steigen die Entgelte um 165 € und um weitere 110 € ab dem 1. Oktober 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den selben Zeitpunkten um jeweils  120 € und weitere 100 € pro Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2025 kündbar.
VK Mühlen/ GoodMills

Ab dem 1. September 2024 steigen die Entgelte um 250 €, aber mindestens 6 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. April 2024 um 100 € pro Ausbildungsjahr. Eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1200 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2025 kündbar.

Bayern
Stärkeindustrie
Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 240 € und um weitere 90 € ab dem 1. Januar 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleiche Zeitpunkten jeweils um 120 € und um 90 € montalich pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € netto wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar.
Niedersachsen/Brandenburg
Stärkeindustrie
Ab dem 1. Oktober 2023 steigen die Entgelte um 250 €, mind. jedoch 6 % und um weitere 160 €, mind. jedoch 4 % ab dem 01. Oktober 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € je Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Außerdem wird die Erschwerniszulage für Vollkonti-Wechselschichten in stufen auf max. 6 % ab 1. September 2023 angehoben. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar.
Deutsche See
Bund

Ab dem 1. ِJuni 2024 steigen die Entgelte in der Bewertungsgruppe 2 auf 12,55 €/std. und in der Bewertungsgruppe 3 auf 12,85 €/Std. . In den Bewertungsgruppen 4 bis 12 erhöhen sich die Entgelte um 6 %.
Ab dem 1. März 2025 steigen die Entgelte in allen Bewertungsgruppen um 3 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juni 2024 auf:
800 € im 1.Ausbildungsjahr
950 € im 2.Ausbildungsjahr
1050 € im 3.Ausbildungsjahr
1100 € im 4.Ausbildungsjahr

eine Nettozahlung in Höhe von 200 € im Juni 2024 wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2025 kündbar.

Hamburg
Futtermittel
Ab dem 1. September 2024 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 100 € ab dem 1. Juni 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten jeweils um 125 € und um weitere 50 €. Eine Nettoeinmalzahlung in Höhe von 500 € im Juni 2024 wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2026 kündbar.
Bayern
Futtermittel
Ab dem 1. Dezember 2023 steigen die Entgelte um 160 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen auf 930 € im 1.Ausbildungsjahr, 1080 € im 2.Ausbildungsjah und auf 1225 € im 3.Ausbildungsjahr. Eine monatliche Nettoeinmalzahlung in Höhe von 140 € (für Azubis 70 €) für den Zeitraum von Dezember 2022 bis November 2023 wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Januar 2024 kündbar.
Niedersachsen/Bremen
Futtermittel

Ab dem 1. Oktober 2023 steigen die Entgelte um 220 €. Außerdem wurde eine netto Einmalzahlung in Höhe von 500 € vereinbart.

die Asubildungsvergütungen steigen zum 1. Oktober 2023 auf:

900 € im 1.Ausbildungsjahr, 1000 € im 2.Ausbildungsjahr und 1100 € im 3.Ausbildungsjahr.

Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2024 kündbar.

Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Ab dem 1. Juli 2023 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 5 % ab dem 1. Mai 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. April 2023 um 150 € und um weitere 100 € ab dem 1. April 2024. EineInflationsausgleichsprämie in Höhe von 2650 € (Teilzeit anteilig, Azubis 50 %) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2025 kündbar.
Niedersachsen-Bremen Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte um 2,5 % und um weitere 2,4 % ab dem 1. Oktober 2022. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2023 kündbar.
Bayern

Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 165 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum gleichen Zeitpunkt um 65 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar.