Tarifinfos Süßwaren

Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht vom "kleinen" Haustarifvertrag bis zum für viele tausend Beschäftigte geltenden Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in die Ergebnisse einiger aktueller Ergebnisse von Tarifverhandlungen.

Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.

Niedersachsen/Bremen Ab dem 1. Dezember 2024 steigen die Entgelte um 5 %, jedoch mindestens um 145 €. Die Entgelte erhöhen sich in der zweiten Stufe um 2,5 % ab dem 1. November 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € und weitere 50 €. Eine Inflationsausgleichsrämie in Höhe von 950 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2026 kündbar.
Ost Ab dem 1. Februar 2024 steigen die Entgelte für die Tarifgruppen A - E um 350 € und für die Tarifgruppen F - M um 300 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum gleichen Zeitpunkt um 175 €. Eine Inflationsausgleichsrämie in Höhe von 1000 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Januar 2025 kündbar.
Hamburg/Schleswig-Holstein Ab dem 1. Oktober 2024 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 150 € und um weitere 2,5 % ab dem 1. September 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und weitere 50 €. Die Mitarbeiter*innen in der Produktion Lager/Logistik bekommen zusätzlich im April 2025 eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 135 €. Für die Auszubildende gibt es eine Zuzahlung für das "Deutschlandticket" in höhe von maximal 58 € monatlich. Eine Inflationsausgleichsrämie in Höhe von 600 € (Teilzeitkräfte anteilig, mindestens aber 300 €) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2026 kündbar.
Nordrhein-Westfalen Ab dem 1. November 2024 steigen die Entgelte um 5 %, jedoch mindestens um 152 €.  Die Entgelte erhöhen sich in der zweiten Stufe um 2,5 % ab dem 1. Oktober 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € und weitere 50 €. Eine Inflationsausgleichsrämie in Höhe von 810 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2026 kündbar.
Bayern Ab dem 1. Oktober 2024 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 145 € und um weitere 2,5 % ab dem 1. September 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 50 €. Eine Inflationsausgleichsrämie in Höhe von 500 € (Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende 375 €) wurde vereinbart. Die Auszubildende bekommen einen zusätzlichen freien Tag vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2026 kündbar.
Baden-Württemberg Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 145 € und um weitere 2,5 % ab dem 1. Oktober 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 50 €. Die Auszubildende bekommen einen zusätzlichen freien Tag vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 € (Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende 375 €) vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Juli 2026 kündbar.
Hessen Ab dem 1. November 2024 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 145 € mehr und um weitere 2,5 % ab dem 1. Oktober 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 50 €. Die Auszubildende bekommen einen zusätzlichen freien Tag vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 675 € (Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende 500 €) vereinbart.  Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2026 kündbar.
Berlin (West) Ab dem 1. November 2024 steigen die Entgelte um 5 %, jedoch um mindestens 148 € für die Tarifgruppen A-C. Die Entgelte erhöhen sich in der zweiten Stufe um 2,5 % ab dem 1. Oktober 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 100 € und weitere 50 €. Eine Inflationsausgleichsrämie in Höhe von 600 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2026 kündbar.
Rheinland-Pfalz / Saarland Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Entgelte um 5 %, mind. 135 € und um weitere 2,5 % ab dem 1. Januar 2026. Die Ortsklasse 2 wird ab dem 1. Januar 2025 ersatzlos gestrichen, alle Beschäftigte erhalten ihre Löhne auf Basis der Ortsklasse 1. 
Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 50 €. Die Auszubildende bekommen einen zusätzlichen freien Tag vor den schriftlichen Abschlussprüfungen. Außerdem erhalten die Auszubildende eine Mobilitätshilfe bis zu 58 € monatlich. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2026 kündbar.