Tarifinfos Getränke

Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht vom "kleinen" Haustarifvertrag bis zum für viele tausend Beschäftigte geltenden Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in die Ergebnisse einiger aktueller Ergebnisse von Tarifverhandlungen.

Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.

Baden-Württemberg

Ab dem 1. August 2024 steigen die Entgelte um 120 € und um weitere 70 € ab dem 1. Februar 2025 . Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich auf:
1200 € im 1.Ausbildungsjahr
1300 € im 2.Ausbildungsjahr
1400 € im 3.Ausbildungsjahr
1500 € im 4.Ausbildungsjahr

Eine Inflationsausgleichsprämie in höhe von 1000 € (Teilzeit Beschäftigte anteilig, Auszubildende 500 €) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden.

Bayern

Ab dem 01. Juni 2023 steigen die Entgelte um 285 €. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 175 € in zwei Stufen.
Ab dem 1. März 2024 erhöhen sich die entgelte um 3,9 %.
Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € vereinbart

Der Tarifvertrag kann zum 28. Februar 2025 gekündigt werden.

Berlin
(BKSB & Spree-Trans)

Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt:
- Um 180 € ab dem 1. April 2023, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €
- Um 150 € ab dem 1. Januar 2024, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €
- um 100 € ab dem 1. Dezember 2024, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €

Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (50 % für Auszubildende) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden.

Bremen
(Beck's & Roland)
Ab dem 1. März 2024 steigen die Entgelte um 3,9 %. Außerdem wurde eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1900 € netto vereinbart. Die Auszubildende bekommen die Kosten für das Deutschlandticket erstattet. Der Tarifvertrag kann zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden.
Hessen, Osthessen und Rheinland-Pfalz (ohne Pfalz) die Engelte steigen in drei Stufen wie folgt:
Um 180 € ab dem 1. November 2023, 90 € für Auszubildende
Um 150 € ab dem 1. August 2024, 75 € für Auszubildende
Um 100 € ab dem 1. März 2025, 50 € für Auszubildende
Eine netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (Azubis 50 %) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar.
Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern

Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt:
- Ab dem 1. September 2023 um 180 €
- Ab dem 1. Mai 2024 um 150 € 
- Ab dem 1. März 2025 um 100 €

Die Ausbildungsvergütungen steigen auf:
- Im 1.Ausbildungsjahr 25 % der BW 4
- Im 2.Ausbildungsjahr 30 %  der BW 4
- Im 3.Ausbildungsjahr 35 % der BW 4
- Im 4.Ausbildungsjahr 40 % der BW 4

Ein Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2250 € netto (Teilzeit anteilig, Azubis 50 %) wurde vereinbart.

Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2025 kündbar..

Niedersachsen Ab dem 1. Oktober 2023 steigen die Entgelte um 150 € und um eine weitere 50 € ab dem 1. April 2024. Bis zum Dezember 2023 erfolgt eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € netto (TZ anteilig). Der Tarifvertrag kann zum 30. November 2024 gekündigt werden.  
Nordrhein-Westfalen (Rheinisch-Westfälische Brauereien)

Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt:
- Um 180 € ab dem 1. April 2023, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €
- Um 150 € ab dem 1. Januar 2024, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €
- um 100 € ab dem 1. Dezember 2024, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €

Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden.

Nordrhein-Westfalen (Sauer-/Siegerland)

Die Entgelte erhöhen sich in drei Stufen wie folgt:
- Um 180 € ab dem 1. April 2023, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €
- Um 150 € ab dem 1. Januar 2024, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €
- um 100 € ab dem 1. November 2024, die Ausbildungsvergütungen steiegen um 50 €

Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden.

Pfalz

Ab dem 1. Dezember 2024 steigen die Entgelte um 190 € und um weitere 60 € ab dem 1. August 2025. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 63 € und weitere 20 €. eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 900 € (300 € für azubis) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. Juli 2026 gekündigt werden.

Sachsen/Thüringen

Die Entgelte steigen in drei Stufen wie folgt:
- ab 1. Juli 2023:
Erhöhung der Entgelte für Radeberger um 180 € monatlich
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 50 €
- ab 1. Oktober 2023:
Erhöhung der Entgelte für Wernesgrüner und Köstritzer um 180 € monatlich
-ab 1 Mai 2024
Erhöhung der Entgelte um 150 € monatlich
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 50 €
-ab 1. Mai 2025
Erhöhung der Entgelte um 100 € monatlich
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 50 €

Zusätzlich wird zum 1. Juni 2023 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € ausgezahlt. Eine weitere Infaltionsausgleichsprämie in Höhe von  1500 € (Köstritzer und Wernesgrüner 750 €) wird zum 1. Juni 2024 ausgezahlt.

Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar

Oettinger / TSL

Die Entgelte steigen in vier Stufen wie folgt:
- um 80 € ab dem 1. Juni 2023, 25 € für Auszubildende
- um 50 € ab dem 1. November 2023, 20 € für Auszubildende
- um 80 € ab dem 1. Mai 2024, 25 € für Auszubildende
- um 50 € ab dem 1. Juni 2023, 20 € für Auszubildende
Zusätzlich wird eine 1500 € (500 € für Azubis) Inflationsausgleichsprämie für Mai 2023 ausgezahlt und eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 100 € (33,33 € für Azubis)von Juni 2023 bis August 2024

Außerdem wird sich der Betrag für Altersvorsorge ab November 2023 um 50 € erhöhen. eine Übernahme der Auszubildenden für 12 Monate nach bestehender Prüfung wurde ebenfalls vereinbart. 

Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar.

Avangard Malz

Die Entgelte erhöhen sich in zwei Stufen wie folgt:
- Um 190 € ab dem 1. Juli 2023 Die Ausbildungsvergütungen steiegen um 200 €
- Um 190 € ab dem 1. Juli 2024

Die Ausbildungsvergütungen steiegen um 200 € monatlich ab dem 1. Juli 2023

Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (50 % für Auszubildende) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 30. Juni 2025 gekündigt werden.

Mittelstands-Brauereien Bayern Ab dem 1. September 2023 steigen die Entgelte um 285 € und um weitere 3,9 % ab dem 1. April 2024. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und weitere 75 € pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € (750 € für Azubis) netto wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden
Hasseröder Brauerei

Ab dem 1. April 2023 steigen die Entgelte um 5 % und um weitere 3 % ab dem 1. Januar 2024 und weitere 2 % ab dem 1. Januar 2025. 
Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag kann zum 31. März 2025 gekündigt werden.  

Oettinger Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 80 € und um weitere 80 € ab dem 1 Mai 2024 und weitere 50 € ab dem 1 November 2024. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um  25 €, 20 € und weitere 20 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 mit der Mai 2023-Abrechnung wurde vereinbart. von Juni 2023 bis August 2024 wird eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 33,33 € ausgezahlt. Ab dem 1 November 2023 gibt es eine Altersvorsorge Erhöhung in Höhe von 50 € jährlich. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar.
TSL Ab dem 1. Juni 2023 steigen die Entgelte um 80 € und um weitere 80 € ab dem 1 Mai 2024 und weitere 50 € ab dem 1 November 2024. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um  25 €, 20 € und weitere 20 €. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 mit der Mai 2023-Abrechnung wurde vereinbart. von Juni 2023 bis August 2024 wird eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 33,33 € ausgezahlt. Ab dem 1 November 2023 gibt es eine Altersvorsorge Erhöhung in Höhe von 50 € jährlich. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar.
Hessen/Rheinland-Pfalz/
Saarland

Mineralbrunnen/Erfrischungsgetränke
Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Entgelte um 250 € und die Ausbildungsvergütungen um 150 €. Ab dem 1. April 2024 steigen die Entgelte um 150 €  und die Ausbildungsvergütungen um 100 €. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2250 € (teilzeit anteilig, Azubis 50 %) vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar. 
Baden-Württemberg
Minerallbrunnen

Ab dem 1. September 2023 steigen die Entgelte um 250 € und um weitere 100 € ab dem 1. Juni 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 125 € und weitere 50 €. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Januar 2025 kündbar.

Bayern
Mineralbrunnen/Erfrischungsgetränke

Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Entgelte um 241 € und um weitere 3,9 % ab dem 1. Dezember 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zu den gleichen Zeitpunkten um 100 € und um weitere 75 € in allen Ausbildungsjahren. Außerdem wurde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 € (Azubi 1500 €) vereinbart. Die Auszubildene bekommen 2 freie Tage vor der Abschlussprüfung. Der Tarifvertrag ist zum 31. August 2025 kündbar.
Nordrhein-Westfalen
Mineralbrunnen

Die Entgelte steigen in drei Stufen wie folgt: um 225 € Ab dem 1. Juli 2023, 100 € ab dem 1. Juni 2024 und 75 € ab dem 1. November 2024. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Juli 2023 um 125 € und weitere 75 € zum 1. Juni 2024. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar.

Niedersachsen/Bremen Mineralbrunnen Ab dem 1. April 2022 steigen die Entgelte um 90 € und um weitere 2,7 % ab dem 1. April 2023 . Außerdem erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 60. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar.
Hamburg/Schleswig-Holstein
Erfrischungsgetränke
Ab dem 1. April 2021 erhöhen sich die Entgelte um 2,2 % und um weitere 2,4 % ab dem 1. April 2022 . Außerdem erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen im Jahr 2021 und 2022 um jeweils 20 € im 1. Ausbildungsahr, um 30 € im 2. Ausbildungsahr und 40 € im 3. Ausbildungsahr.
Für die Monate Mai und Juni 2021 wird eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 € ausgezahlt udn um weitere 75 € für die Monate Mai und Juni 2022. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2023 kündbar.
Trinks GmbH / Trinks Süd GmbH

Ab April 2023 bis November 2024 wird 150 € Inflationsausgleichsprämie (insgesamt 3000 €) ausgezahlt, auch für Auszubildende. Darüber hinaus gibt es ab Juli 2023 Standortprämien in Höhe von 90 € + einmalig 100€ Erholungsbeihilfe in ´24 (DD, L, B, NBB, HB, NMS, LN, H) und 200 € (FF/M, LIM, DOR und HH) monatlich.  
ab dem a. Dezember 2024 steigen die Entgelte um 200 €, auch für Auszubildende. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar.

Coca-Cola (CCE AG)
 

Die Entgelte steigen um 320 € in zwei Stufen wie folgt:
- Um 134 € brutto (tabellenwirksam), 166 € netto (für 18 Monate) ab dem 1. Februar 2023
- Zum 31. Dezember 2023 wird der Tarifvertrag gekündigt
- Um 186 € brutto (tabellenwirksam) plus Ergebnis Tarifabschluss 2024
- Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Februar 2023 um 100 € brutto (tabellenwirksam), 111 € netto (für 18 Monate)

Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar.

Update:

im September 2023 wurde ein neues Tarifpaket bei Coca-Cola verhandelt. 
Die Entgelte steigen um weitere 350 € in zwei Stufen wie folgt:
- 180 € ab dem 1. März 2024
- 170 € ab dem 1. März 2025
- Vorziehen der Inflationsausgleichsprämie: anstatt monatlich1 66 € für den Zeitraum vom Dezember 2023 bis August 2024, einmalig 1328 € im Dezember 2023.
- Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Januar 2024 und 2025 jeweils um 100 € pro Ausbildungsjahr. Außerdem erhalten die Auszubildende eine Infaltionsausgleichsprämie in Höhe von 1000 €.
- Erhöhund der Altersvorsorge um 100 € auf 1100 € ab 2024
- Erhöhung das Geld für die Umziehzeiten um 150 € pro Jahr
- Streichung der Ortsklassen in Rheinlad-Pfalz und Saarland
Der neue Tarifvertrag ist zum 31.08.2025 kündabar. 

Hessen/Rheinland-Pfalz
Sektkellereien, Brennereien,Spirituosen
Ab dem 1. April 2021 steigen die Entgelte um 2,35 % und um weitere 2,35 % ab dem 01. Aprila 2022. Der  Tarifvertrag ist zum 31. März 2023 kündbar.
Rheinland-Pfalz
Weinkellereien
Ab dem 01. September 2023 steigen die Entgelte um 215 € und um weitere 160 € ab dem 1. Juli 2024. Die ausbildungsvergütungen steigen zum den gleichen Zeitpunkten um 107,5 € und weitere 80 €. Der Tarifvertrag kann zum 30. April 2025 gekündigt werden.
Nord-/Südbaden
Winzergenossenschaften
Ab dem 1. April 2021 steigen die Entgelte um 2 %. Eine Corona-Prämie in Höhe 300 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Oktober 2021 kündbar.