Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht vom "kleinen" Haustarifvertrag bis zum für viele tausend Beschäftigte geltenden Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in die Ergebnisse einiger aktueller Ergebnisse von Tarifverhandlungen.
Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.
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| Ab dem 1. Februar 2024 erhöhen sich die Löhne und Gehälter in allen Tarifgruppen um 200 EUR im Monat und um weitere 50€ ab dem 1. November 2024. im Februar 2024 gibt es eine Nettoeinmalzahlung in Höhe von 400 EUR. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar. |
| Die Entgelte erhöhen sich für alle Beschäftigte in zwei Stufen, zum 1. September 2022 und zum 1. September 2023 zwischen 18 % und 44 %. |
Hessen | Ab dem 1. April 2024 steigen die Löhne und Gehälter um 5,9 % und um weitere 4 % ab dem 1. Febraur 2025. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 750 €, Teilzeitkräfte erhalten diese anteilig. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar. |
Hamburg/Schleswig-Holstein |
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Niedersachsen/Bremen | Gewerkschaft NGG erklärt Tarifverhandlungen für das Bäckerhandwerk in Niedersachsen und Bremen für gescheitert |
Nordrhein-Westfalen | Ab dem 1. August 2024 erhöhen sich die Entgelte um 5 % und um weitere 70 € ab dem 1. Mai 2025. Der Tarifvertrag ist zum 31. Januar 2026 kündbar. |
Saarland | Ab dem 1. September 2022 steigen die Entgelte in der Produktion im Schnitt um 7 %. Im Verkauf/Verwaltung steigen die Entgelte zwischen 12 und 17 %. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2023 kündbar. |
Rheinhessen-Pfalz | Ab dem 1. Mai 2024 steigen die Löhne und Gehälter um 5,9 % und um weitere 100 € ab dem 1. April 2025. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 680 €, Teilzeitkräfte erhalten diese anteilig. Der Tarifvertrag ist zum 31. Juli 2025 kündbar. |
Bundesweit (Auszubildende) | Ab dem 1. August 2023 steigen die Ausbildungsvergütungen wie folgt: |
Konditoren Handwerk Hamburg | die Entgelte steigen ab dem 01. Januar 2023 zwischen 13 - 39 %. Der unterste Lohngruppe steigt dann auf 12,30 €. Die Ausbildungsvergütungen ab dem 01. Januar 2023: 1.Ausbildungsjahr 700 €, 2.Ausbildungsjahr 800 € und im 3.Ausbildungsjahr 900 €. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar |
Baden-Württemberg | Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 5,5 %, aber mindestens um 175 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juni 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Außerdem wird der Tarifvertrag zur Übernahme der Auszubildenden verlängert. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar. |
Bayern | Die Entgelte erhöhen sich Ab dem 1. Juni 2024 um 5,5 % und um weitere 0,9 % ab dem 1. Januar 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Juni 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar.. |
Hessen | Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 5,5 %, aber mindestens um 175 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juni 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Eine Nettoprämie in Höhe von 200 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar. |
Niedersachsen/Bremen/ Hamburg/Schleswig Holstein, Nordrhein-Westfalen | Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 200 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juni 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 200 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Außerdem wurde die Vereinbarung zur Übernahme der Auszubildenden nach bestehenden Prüfung für 12 Monate verlängert. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar. |
Ost | Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 5,5 % und um eine weitere 1,1 % ab dem 1. Februar 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juli 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar. |
Rheinland-Pfalz / Saarland Filialbäcker*innen |
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Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks (Bundesweit gültig ab 1. August 2023)