Tarifinfos Backwaren

Die Gewerkschaft NGG schließt jedes Jahr hunderte von Tarifverträgen ab. Die Spanne reicht vom "kleinen" Haustarifvertrag bis zum für viele tausend Beschäftigte geltenden Flächentarifvertrag. In den Tarifinfos geben wir einen Einblick in die Ergebnisse einiger aktueller Ergebnisse von Tarifverhandlungen.

Mitglieder der NGG bekommen ihren Tarifvertrag vom Büro der NGG-Region vor Ort - genau wie eine professionelle Beratung zu seinen Inhalten.


Baden-Württemberg


Ab dem 1. März 2024 steigen die Löhne und Gehälter um 5,9 % und um weitere 100 € an dem 1. Dezember 2024. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 300 €, Teilzeitkräfte erhalten diese anteilig. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar


Bayern

Ab dem 1. Februar 2024 erhöhen sich die Löhne und Gehälter in allen Tarifgruppen um 200 EUR im Monat und um weitere 50€ ab dem 1. November 2024. im Februar 2024 gibt es eine Nettoeinmalzahlung in Höhe von 400 EUR. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar.


Berlin/Brandenburg

Die Entgelte erhöhen sich für alle Beschäftigte in zwei Stufen, zum 1. September 2022 und zum 1. September 2023 zwischen 18 % und 44 %.
Der unterste Lohngruppe erhöht sich dann ab dem 1. September 2022 auf 12,50 €.
Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2024 kündbar.


Hessen

Ab dem 1. April 2024 steigen die Löhne und Gehälter um 5,9 % und um weitere 4 % ab dem 1. Febraur 2025. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 750 €, Teilzeitkräfte erhalten diese anteilig. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2025 kündbar.
 

Hamburg/Schleswig-Holstein


Die Entgelte steigen in zwei Schritten zum 01. Oktober 2022 und zum 01. Oktober 2023. Es gibt sehr unterschiedliche Erhöhungen, da wir eine neue Entgeltstruktur vereinbart haben, die in den nächsten Jahren Stück für Stück weiterentwickelt wird und für mehr Entgeltgerechtigkeit sorgen soll. Zukünftig wird es nur noch Entgelte und keinen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt im Bäckerhandwerk geben. Der Tarifvertrag ist zum 30. September 2024 kündbar.

Niedersachsen/Bremen

Gewerkschaft NGG erklärt Tarifverhandlungen für das Bäckerhandwerk in Niedersachsen und Bremen für gescheitert


Nordrhein-Westfalen

Ab dem 1. August 2024 erhöhen sich die Entgelte um 5 % und um weitere 70 € ab dem 1. Mai 2025.
Fachverkäufer*innen & Filialleitungen erhalten ab dem 1. August 2024 zu der Lohnerhöhung eine weitere Erhöhung in Höhe von 27 Cent/Std.
Fahrer*innen mit Geldtransport erhalten einen Zuschlag unabhängig von der Führerscheinklasse in Höhe von 27 Cent/Std.
TG 16 (Minijobber) erhalten während des Laufzeits immer 20 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 180 € wurde ebenfalls vereinbart.

Der Tarifvertrag ist zum 31. Januar 2026 kündbar.
 


Saarland

Ab dem 1. September 2022 steigen die Entgelte in der Produktion im Schnitt um 7 %. Im Verkauf/Verwaltung steigen die Entgelte zwischen 12 und 17 %. Der Tarifvertrag ist zum 30. Juni 2023 kündbar.
 

Rheinhessen-Pfalz
Ab dem 1. Mai 2024 steigen die Löhne und Gehälter um 5,9 % und um weitere 100 € ab dem 1. April 2025. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 680 €, Teilzeitkräfte erhalten diese anteilig. Der Tarifvertrag ist zum 31. Juli 2025 kündbar.

Bundesweit (Auszubildende)

Ab dem 1. August 2023 steigen die Ausbildungsvergütungen wie folgt:
um 180 € im 1. Ausbildungsjahr auf 860 €, 190 € im 2. Ausbildungsjahr auf 945 € und 200 € im 3. Ausbildungsjahr auf 1085 €.
Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls zm 1. Januar 2025 um 70 € monatlich pro Ausbildungsjahr.
Außerdem erhalten die Auszubildenden eine monatliche netto Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 50 € für den Zeitraum vom August 2023 bis Dezember 2024. Ein vebindlicher Fahrkostenzuschuss in Höhe von 29 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar.


Konditoren Handwerk Hamburg

die Entgelte steigen ab dem 01. Januar 2023 zwischen 13 - 39 %. Der unterste Lohngruppe steigt dann auf 12,30 €. Die Ausbildungsvergütungen ab dem 01. Januar 2023:
1.Ausbildungsjahr 700 €, 2.Ausbildungsjahr 800 € und im 3.Ausbildungsjahr 900 €. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2023 kündbar
 

Baden-Württemberg

Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 5,5 %, aber mindestens um 175 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juni 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Außerdem wird der Tarifvertrag zur Übernahme der Auszubildenden verlängert. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar.
 

Bayern

Die Entgelte erhöhen sich Ab dem 1. Juni 2024 um 5,5 % und um weitere 0,9 % ab dem 1. Januar 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Juni 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr

Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar..


Hessen
Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 5,5 %, aber mindestens um 175 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juni 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Eine Nettoprämie in Höhe von 200 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2025 kündbar.

Niedersachsen/Bremen/
Hamburg/Schleswig Holstein, Nordrhein-Westfalen
Ab dem 1. Juni 2024 steigen die Entgelte um 200 €. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juni 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 200 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Außerdem wurde die Vereinbarung zur Übernahme der Auszubildenden nach bestehenden Prüfung für 12 Monate verlängert. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar.

Ost
Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Entgelte um 5,5 % und um eine weitere 1,1 % ab dem 1. Februar 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Juli 2024 um 100 € monatlich pro Ausbildungsjahr. Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 € (Teilzeitkräfte anteilig) wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2025 kündbar.

Rheinland-Pfalz / Saarland
Filialbäcker*innen


Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Entgelte um 2 % und um weitere 2,3 % ab dem 1. Januar 2023. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 01. Januar 2022 um 50 € und um weitere 2,3 % ab dem 1. Januar 2023. Eine Corona-Prämie in Höhe von 200 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 30. Oktober 2023 kündbar.

 

Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks (Bundesweit gültig ab 1. August 2023)