„Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, aber „auch noch viel Raum für Nachbesserungen.“, so bewertet Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der NGG das am Freitag im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung. Die NGG bewertet die Einführung eines Qualifizierungsgeldes, das Arbeitnehmer*innen während einer Weiterbildung anstatt des Lohns von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt bekommen sollen, als positiv. Auch die Verankerung einer Ausbildungsgarantie im Gesetz, eine wichtige Forderung der Gewerkschaftsjugend, begrüßt die NGG.
„In den kommenden Jahren werden enorme Umbrüche in der Wirtschaft erwartet. Das werden auch die Arbeitnehmer*innen zu spüren bekommen. Es ist gut, dass schon jetzt Schritte unternommen werden, um sie für die kommenden Herausforderungen fit zu machen.“, so Tiedge. Mit dem Gesetz soll zum einen die betriebliche Ausbildung gestärkt werden, zum anderen aber auch die Weiterbildung von Beschäftigten, die schon in Betrieben arbeiten, erleichtert werden. „Weiterbildung kann Arbeitsplätze retten“, betont Tiedge.
Mit Weiterbildung allein ist der Fachkräftemangel, immerhin einer der großen Wachstumshemmnisse der deutschen Wirtschaft, allerdings nicht zu bewältigen. „Wir können es uns nicht leisten, die Potentiale der Jugendlichen nicht voll auszuschöpfen. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass Jugendliche jetzt ein Recht auf einen Ausbildungsplatz bekommen. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass es sich um das Recht auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz gehandelt hätte. Die außerbetriebliche Ausbildung sollte nur die Ausnahme darstellen.“, kommentierte die stellvertretende Vorsitzende der NGG das Gesetz weiter. Die jungeNGG hatte zu diesem Zweck eine Umlagefinanzierung der Ausbildungsplatzgarantie gefordert, bei der alle Unternehmen Geld in einen Ausbildungsfond gezahlt hätten. Von diesem hätten ausbildende Betriebe dann profitiert.
Besonders kritisch sieht die NGG die Streichung der geplanten Bildungszeit aus dem Gesetz. Diese hätte vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen für die Weiterbildung freigestellt werden oder in Teilzeit hätten gehen können. „Weiterbildung braucht Zeit, die man oftmals neben der Arbeit nicht hat. Das gilt insbesondere für Menschen mit Care-Verantwortung, etwa Mütter oder Väter, die sich um ihre Kinder kümmern müssen oder Menschen, die andere pflegen. Sie hätten besonders von einer Bildungszeit oder einer Bildungsteilzeit profitiert.“, so Tiedge. Die NGG fordert deshalb, dass das Thema noch in dieser Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird. Tiedge: „Wichtig ist dabei auch, dass die Maßnahme gerade für die Gruppen attraktiv gestaltet wird, die unterdurchschnittlich oft Weiterbildungsangebote wahrnehmen. Also Menschen mit geringer Qualifikation oder in prekären Jobs, Geringverdienende, aber auch Menschen bei denen Sorgeverantwortung, Sprachbarrieren oder Behinderungen zu erhöhten Zugangshürden führen.“