NGG fordert Umstellung der Kassensysteme auf INSIKA
Siebert: Schwarzgeldsumpf trockenlegen – Dokumentation erleichternBerlin – 25. Juni 2015
„Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten unterstützt die Finanzminister der Länder, im Kampf gegen Steuerbetrug mit modernen Kassensystemen zeitgemäße Wege zu gehen. Seit 2012 liegt mit ‚Insika‘ eine einfache und kostengünstige Lösung zur fälschungssicheren elektronischen Aufzeichnung in Registrierkassen bei Finanzminister Schäuble in der Schublade. Nach aktuellen Medienberichten könnte der Fiskus zehn Milliarden Euro mehr Steuern einnehmen, wenn der Umsatz korrekt versteuert würde. Zögern Sie nicht länger, Herr Schäuble: Führen Sie Insika jetzt ein. Der Staat darf nicht länger Schutzmacht für Steuerbetrüger sein“, hat Burkhard Siebert, stellvertretender NGG-Vorsitzender, anlässlich der heute beginnenden Konferenz der Länderfinanzminister gefordert.
„Wenn Kassensysteme nicht manipulierbar sind, können dem Staat die ihm zustehenden Steuern auch zufließen. Dann sind auch all die ordentlich arbeitenden Unternehmen wettbewerbsfähiger, weil sie vor der Schmutzkonkurrenz von Betrügern geschützt werden“, ist sich Siebert sicher.
Mit der Nutzung von Insika (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) und derart gesicherten Registrierkassen könnte auch die Arbeitszeit der Beschäftigten in allen Bargeld-Branchen – wie dem Gastgewerbe, dem Bäcker- und Fleischerhandwerk – lückenlos, fälschungssicher und unbürokratisch erfasst werden, so Siebert. „Die Nachweise der Arbeitszeiten wären mit Knopfdruck ganz einfach zu führen. Schlupflöcher für Schwarzumsätze und damit Schwarzarbeit könnten geschlossen werden. Auch der Aufwand für betriebliche Prüfungen wäre geringer.“
Diese Lösung unterstütze damit erheblich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Kontrolle der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und der Einhaltung der Arbeitszeiten gemäß des Arbeitszeitgesetzes. Auch die Beschäftigten müssten Zugang zu den Nachweisen haben. Dann könnten sie bei Unregelmäßigkeiten von Lohnzahlungen, beispielsweise bei nicht vergüteten Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeit, ihre Ansprüche einklagen.
Siebert verwies darauf, dass Österreich ab 2016 die Registrierkassenpflicht mit Umsätzen ab 15.000 Euro einführen werde, um Steuerbetrug bei der Umsatzsteuer zu verhindern.