Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Entscheidung für Beschäftigte getroffen, die in Schichtarbeit und Nachtarbeit arbeiten: Die Zuschläge für Nachtarbeit im Mehrschichtsystem dürfen nicht niedriger sein als die Zuschläge für sonstige Nachtarbeit.
NGG-Mitglieder können sich kostenlos in den Büros der NGG vor Ort beraten lassen, ob sie das BAG-Urteil betrifft und sie Geld von ihrem Arbeitgeber einfordern können. Dabei sollten sie sich nicht davon verunsichern lassen, dass so mancher Arbeitgeber derzeit versucht, mit Aushängen im Betrieb für Verwirrung bezüglich des Urteils zu sorgen.
ARBEITGEBER | GEWERKSCHAFT NGG |
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"Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts betrifft ein anderes Tarifgebiet!" | Das BAG hat über eine Klage aus einem anderen Tarifgebiet entschieden – in seiner Begründung aber allgemeine Aussagen zu Nachtarbeit getroffen, die auf deine Branche übertragbar sind. |
"Bei NGG gibt es als Ausgleich für Nachtarbeit Schichtfreizeit – das Urteil greift deshalb nicht!" | Das haben die Gerichte noch zu entscheiden. Aber: Da wo es Schichtfreizeiten für Nachtarbeit gibt, gibt es meist nur 5 Prozent (oder weniger) „Freizuschlag“. Das kann kein Ausgleich für 25 Prozent oder 40 Prozent entgangenen Nachtzuschlag sein. |
"Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts München zum Braugewerbe sagt nichts zur unterschiedlichen Höhe der Nachtzuschläge!" | Stimmt. Aber in dem Münchener Urteil geht es um die Auslegung der Begriffe „Nachtschicht“ und „Nachtarbeit“ für eine konkrete Situation. Die Vereinbarkeit der Höhe der Zuschläge wurde nicht behandelt. |
"Der Manteltarifvertrag ist gar nicht gekündigt!" | Stimmt. Aber darum geht es auch gar nicht: Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat ein Urteil getroffen, das Auswirkungen für Tausende NGG-Mitglieder hat. Also beraten wir unsere Mitglieder umfassend über ihre Rechte. |
Achtung: Nur wer jetzt seine Ansprüche rechtlich geltend macht, sichert sich die höheren Zuschläge! Wer jetzt abwartet, dem geht Geld verloren! Also: Nicht verwirren lassen! NGG-Mitglieder haben rechtliche Ansprüche aus dem Tarifvertrag und bekommen kostenlos Unterstützung bei der Geltendmachtung!