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Keine Aufweichungen des Mindestlohngesetzes zulassen
Offener Brief der Gesamtbetriebsräte des Gastgewerbes an die Mitglieder des Deutschen Bundestages
Hamburg - 25. März 2015
Die Gesamtbetriebsräte des deutschen Gastgewerbes, die rund 45.000 Beschäftigte vertreten, haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief aufgefordert, keine Aufweichung des Mindestlohngesetzes zuzulassen. Insbesondere die Dokumentation der Arbeitszeiten sei unerlässlich, damit der Mindestlohn bei den Menschen ankommt, die von ihm profitieren sollen.
Die Gesamtbetriebsräte weisen darauf hin, dass – aufgrund der schwachen Tarifbindung in der Branche – zwei Drittel der Beschäftigten nicht dem Schutz von Tarifverträgen unterliegen. Daher sei der gesetzliche Mindestlohn so wichtig, um vor allem deren Arbeitssituation zu verbessern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen zu sichern.
Angesichts der aktuellen Diskussion um die angebliche Belastung der Unternehmen durch die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten sei die positive Wirkung des Mindestlohns in Gefahr. Die Gesamtbetriebsräte weisen darauf hin, dass in ihren Betrieben – von internationale Hotelketten mit mehreren tausend bis hin zu mittelständischen mit wenigen hundert Beschäftigten – die Dokumentation der Arbeitszeiten schon immer gängige Praxis sei, weil nur so faire und korrekte Löhne gezahlt werden könnten. Die Betriebsräte erinnern daran, dass bereits in der Vergangenheit Arbeitszeiten dokumentiert werden mussten, wenn diese werktäglich acht Stunden überschritten hatten. Viele Betriebe hätten diese Vorgabe aus dem Arbeitszeitgesetz allerdings ignoriert und müssen sich die Frage gefallen lassen, auf welcher Grundlage sie Mehrarbeit und mögliche Zuschläge dafür zahlen. Erfahrungsgemäß: überhaupt nicht.
Völliges Unverständnis äußern die Betriebsräte angesichts der Forderung, geringfügige Beschäftigung aus der Dokumentationspflicht wieder herauszunehmen. Aufgrund der Branchenerfahrungen sei bekannt, dass mit diesen so genannten Minijobs Schwarzbeschäftigung verschleiert werde. An Sozialversicherungskassen und dem Finanzamt vorbei würde neben den offiziellen 450 Euro für mehr als jetzt mögliche rund 53 geleistete monatliche Arbeitsstunden schwarz gezahlt. Deshalb sei vor allem für die Minijobs, das sei inzwischen fast jedes zweite Arbeitsverhältnis im Gastgewerbe, die Dokumentation von zentraler Bedeutung.
Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Unsere Betriebsräte wissen aus ihrer alltäglichen Arbeit in der Branche, dass Arbeitszeitaufzeichnungen weder Teufelszeug noch Monster sind, sondern für die Praxis unerlässlich. Unsere Volksvertreter im Bundestag sind deshalb gut beraten, sich auf die Praxiskenntnisse der Arbeitnehmervertreter zu verlassen und keine Aufweichungen des Mindestlohngesetzes vorzunehmen. Die Dokumentationspflicht muss bleiben!“, so der NGG-Vize.