Nach aktueller Rechtslage endet der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld am 31. März. Allerdings bereiten – auch auf Drängen der NGG – die Koalitionsfraktionen von SPD/Grünen/FDP derzeit einen gemeinsamen Bundestagsantrag vor, mit dem eine erneute Verlängerung der Regelungen um drei Monate bis 30. Juni 2022 beschlossen werden soll. Die individuelle Bezugszeit soll von 24 auf 28 Monate verlängert werden. Für Beschäftigte im Gastgewerbe, deren 24-Monatszeitraum aufgrund des Lockdowns im März 2020 bereits nach dem 28. Februar 2022 endet, würde dies bedeuten, dass sie ihren Anspruch für März rückwirkend geltend machen könnten.
Verlängert werden soll auch die Erhöhung der Leistungssätze ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent vom letzten Netto-Entgelt (77 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) und ab dem 7. Bezugsmonat auf 80 Prozent (87 Prozent für Beschäftigte mit Kind).
Wohl gemerkt
Das ist noch nicht Gesetz und kann frühestens in der Bundestagssitzung vom 16./17./18. Februar beschlossen werden. Dann muss das Gesetz aber auch noch durch den Bundesrat, der regulär erst am 11. März tagt. Es wird also knapp. Die NGG wird aber alles dafür tun, dass die Koalitionsfraktionen die Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen wahr machen.