Wie erwartet hat das „Entgelttransparenzgesetz“ zu keiner echten Verbesserung in der Frage der gerechten Bezahlung von Frauen und Männern geführt. Das belegt ein am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeter Bericht. Das vor zwei Jahren eingeführte Gesetz hat damit sein Ziel, dass bei gleicher Arbeit auch gleiche Löhne für Frauen und Männer gezahlt werden, krachend verfehlt.
„Das war zu erwarten“, findet die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge. „Wir haben von Beginn an davor gewarnt, dass das Gesetz in dieser Form wirkungslos sein wird. Jetzt muss nachgebessert werden, sonst bleibt das Entgelttransparenzgesetz ein bloßer Papiertiger. Gut gedacht, aber schlecht gemacht.“
Nachbesserungsbedarf
In allen Kernelementen des Entgelttransparenzgesetztes gäbe es Nachbesserungsbedarf: Der Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Entlohnung vergleichbarer Tätigkeiten müsse für alle Beschäftigten gelten, nicht nur für jene, die in großen Unternehmen arbeiten. Auch müsse eine Pflicht zur Durchführung zertifizierter Prüfverfahren und Berichte eingeführt werden – inklusive einer Sanktionierung bei Nichterfüllung.
Tiedge: „Wir prüfen die NGG-Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit dem sogenannten EG-Check. Dieses Modell hat sich bewährt und sollte noch breitere Verwendung finden.“ Außerdem müsse den Beschäftigten mit der Möglichkeit einer „Verbandsklage“ der Rücken gestärkt werden, damit sie im Falle einer Diskriminierung nicht alleine stünden.