In einem gemeinsamen Aufruf fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und neun weitere Verbände die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Gesetz soll eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz regeln.
In einem gemeinsamen Aufruf fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und neun weitere Verbände die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Gesetz soll eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz regeln. Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit verringern wollen, soll so eine Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sichergestellt werden. Bisher ist dieser Anspruch nicht gesetzlich geregelt. Ein Wechsel von der Vollzeitbeschäftigung zur Teilzeitbeschäftigung ist für die Beschäftigten oft ein Risiko ohne Rückfahrschein.
Teilzeitfalle und Rückkehrrechte
Auch die NGG ist überzeugt: das “Rückkehrrecht in Vollzeit” muss dringend umgesetzt werden, damit die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten je nach Lebenslage anpassen können und nicht in die “Teilzeitfalle“ tappen. Für viele Frauen, die etwa in den ersten Jahren der Kindererziehung von einer Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle wechseln, wäre ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitliche Begrenzung der Teilzeitarbeit und zur Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung eine große Hilfe. Aber nicht nur diese Richtung ist erwünscht: Umgekehrt wünschen sich viele vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer in bestimmten Lebenssituationen eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit. Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums, der diese Arbeitszeitbedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen und regeln würde liegt vor. Allerdings blocken die Arbeitgeberverbände: zu viel Belastung und Bürokratie.
Mehr Gestaltungsspielräume, mehr Fairness
Die Belastung liegt aber bislang eher auf der Seite der Beschäftigten. Denn das Bedürfnis nach mehr Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die Arbeitszeit ist groß - die Umsetzung allerdings oft riskant. In Deutschland arbeiten ca. 10 Millionen Menschen in Teilzeit. Über 80 Prozent von ihnen sind Frauen. Sie arbeiten oft unfreiwillig und länger als beabsichtigt in einem solchen Arbeitsverhältnis. Mit der Konsequenz, dass eine eigenständige Existenzsicherung nicht gegeben ist und im Alter große Rentenlücken klaffen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) würden 35 Prozent dieser Beschäftigten gern mehr arbeiten. Auf der anderen Seite wollen 55 Prozent der Beschäftigten laut BAuA ihre Arbeitszeit reduzieren, auch um den Beruf und das Privatleben besser vereinbaren zu können. Ein neues Teilzeitrecht, das diese Bedürfnisse nach neuen Arbeitszeitmodellen flexibel und dennoch verbindlich regelt, wäre ein wichtiger Schritt, um die Arbeits- und Lebensgestaltung von Frauen und Männern gerechter und an die Lebenslagen angepasst zu gestalten. Ein erster Entwurf liegt vor, er muss jetzt nur endlich umgesetzt werden!
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des DGB.
Der gemeinsame Aufruf im Wortlaut