"Der Mindestlohn ist ein Erfolgsmodell". So hat Bundesministerin Andrea Nahles in dieser Woche nach 6 Monaten Mindestlohn in Deutschland Bilanz gezogen. Recht hat sie: Die Arbeitslosenquote sinkt und es entstehen neue sozialversicherungspflichtige, reguläre Jobs - allein im Gastgewerbe 50.000 seit März 2014. Trotzdem hat das Bundesarbeitsministerium jetzt Veränderungen angekündigt und damit dem dauerhaften Drängen von CDU/CSU und einigen Arbeitgeberverbänden nachgegeben.
Sowohl bei der Kontrolle des Mindestlohns in den Betrieben, als auch bei der Dokumentation der Arbeitszeiten soll per Rechtsverordnung "nachgebessert" werden. Michaela Rosenberger, Vorsitzende der NGG: "Die angekündigten Veränderungen sind unnötig, weil sie die Kontrollen in den Betrieben erschweren und nicht weniger, sondern deutlich mehr Bürokratie bedeuten. Es kommt jetzt auf die Details der geplanten Verordnung und deren Umsetzung in den Betrieben an."