Der Mindestlohn, also der vom Arbeitgeber mindestens zu zahlende Stundenlohn, der rund 800.000 Leiharbeitsbeschäftigten in Deutschland steigt zum Jahreswechsel auf 8,50 Euro (im Westen) bzw. 7,86 Euro (im Osten).
Das ist eines der Ergebnisse der am Dienstag (17. September 2013) abgeschlossenen Verhandlungen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden.
"In der sechsten Verhandlungsrunde sind wir endlich zu einem Ergebnis gekommen und haben eine Reihe von Verbesserungen durchsetzen können. Besonders wichtig aus gewerkschaftlicher Sicht ist sicherlich auch, dass Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer künftig nicht mehr als ?Streikbrecher? eingesetzt werden dürfen"?, findet Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender und NGG-Vertreter in der ?DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit?.
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