Gute Nachrichten für Auszubildende im Bäckerhandwerk: Unabhängig davon, in welchem Betrieb sie arbeiten, stehen ihnen ab sofort und rückwirkend zum 1. September 2018 die gleichen Ausbildungsvergütungen zu. Möglich wurde dies, weil Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Tarifvertrag des Bäckerhandwerks am 1. Mai 2019 für "allgemeinverbindlich" erklärt hat.
Die NGG hilft, Ansprüche durchzusetzen
Seit 1. September 2018 betragen die monatlichen Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk im ersten Jahr 565 Euro, im zweiten 670 Euro und im dritten Jahr 800 Euro. Am 1. September 2019 steigen sie auf 615, 700 und 820 Euro. Azubis, die weniger Geld bekommen, sollten sich auf jeden Fall an ihre Gewerkschaft NGG wenden. Sie berät und kann Ansprüche auch rückwirkend durchsetzen. Wer zum Beispiel im September 2018 eine Ausbildung begonnen hat und nach dem alten Tarifvertrag 500 Euro im Monat bekommen hat, für den kann die NGG pro Monat 65 Euro nachfordern. Das macht zusammen 520 Euro: viel Geld für Auszubildende!