Am kommenden Montag, den 30. Juni, wird in Berlin ein weiterer Schritt in Richtung des bundesweiten Mindestlohns gemacht. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigt sich an diesem Tag mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Mindestlohn. Der Ausschuss hört verschiedene Sachverständige an, die zu möglichen Auswirkungen des Mindestlohnes Stellung nehmen werden.
Ein neuer Niedriglohnsektor?
Für die Gewerkschaften ist die öffentliche Anhörung eine weitere Gelegenheit, auf ihre Forderung nach einem Mindestlohn ohne Ausnahmen und Schlupflöcher aufmerksam zu machen. Ein Mindestlohn, von dem – wie aktuell vorgesehen – große Gruppen, zum Beispiel Langzeitarbeitslose und Unter-18-Jährige ausgenommen werden, ist weder sinnvoll noch gerecht. Seine Hauptfunktion, nämlich eine feste, untere Grenze einzuziehen und so dem Lohndumping in Deutschland einen Riegel voruschieben, könnte der Mindestlohn mit den geplanten Ausnahmen nicht erfüllen. Wird der Gesetzesentwurf unverändert umgesetzt, entstünde vielmehr ein neuer Niedriglohnsektor unterhalb des Mindestlohnes, in dem etwa Langzeitarbeitslose und junge Menschen weiterhin mit Dumpinglöhnen abgespeist würden.
Noch läuft der Gesetzgebungsprozess und es bleibt die Chance, das Gesetz zum Mindestlohn richtig – also ohne Ausnahmen – auszugestalten. Aber auch das Gegenteil scheint möglich: Eine Reihe von Arbeitgeberverbänden fordern weitgehende Ausnahmen für ihre jeweiligen Branchen. Es gilt daher, bis zur Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat engagiert für den ausnahmslosen, echten Mindestlohn zu werben.
Die NGG und die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) rufen dazu auf, sich an der Mindestlohn-Kundgebung am 30. Juni in Berlin zu beteiligen und so ein weiteres deutliches Signal an die Politik zu senden: Der Mindestlohn muss für alle gelten, keine willkürlichen und diskriminierenden Ausnahmen!