Auf den letzten Metern vor den Neuwahlen hat der Bundestag in der vergangenen Woche eine Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Nach einer Fehlgeburt haben Frauen künftig bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Die neue Regelung wird am 1. Juni in Kraft treten. Sie sieht einen gestaffelten Anspruch abhängig von der Schwangerschaftswoche, beginnend mit zwei Wochen, vor. „Etwa jede dritte Frau ist in ihrem Leben von einer Fehlgeburt betroffen. Die neue Regelung gibt vielen dieser Frauen Sicherheit und Zeit, um körperlich und seelisch zu heilen. Keine Frau sollte am Tag nach einer Fehlgeburt arbeiten müssen“ so Claudia Tiedge, stellvertretende NGG-Vorsitzende.
Bundestag: Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet - ZDFheute