Wenig bekannt, aber wichtig in Zeiten explodierender Kosten: Arbeitnehmer*innen, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen einander gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkostennachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden.
Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – ggf. über das vorhandene Einkommen. Da es hierbei vielfach um mehrere hundert Euro geht, ist das eine spürbare Hilfe; auch wenn hierfür einige Antragsformulare ausgefüllt und Einkommensnachweise vorgelegt werden müssen.