Medienberichte über ein aktuelles Urteil beunruhigen womöglich einige NGG-Mitglieder, die in Kurzarbeit sind oder waren. Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht hat einem Arbeitgeber Recht gegeben, der den Urlaub einer Beschäftigten wegen Kurzarbeit gekürzt hat. Wichtig: Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wir halten die Düsseldorfer Entscheidung für falsch. Vermutlich wird diese Rechtsfrage erst vor dem Bundesarbeitsgericht final geklärt.
Wenn Arbeitgeber versuchen, den Urlaub wegen Kurzarbeit zu kürzen, muss das nicht einfach stillschweigend akzeptiert werden: Lass dich von deiner NGG-Region vor Ort beraten!