Vor 2005 wurden die Rentenbeiträge der Berufstätigen „vorgelagert" besteuert, die Rentenauszahlungen waren hingegen überwiegend steuerfrei. Seither läuft die Umstellung auf eine „nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente. Bis 2025 werden die Beitragszahlungen dann vollständig steuerfrei und die ausgezahlten Renten ab 2040 mit dem Wegfall des Rentenfreibetrags vollständig steuerpflichtig sein. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt die Einschätzung der Gewerkschaft NGG, dass es durch diesen Systemwechsel insbesondere bei zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern zur Doppelbesteuerung kommen kann.
Doppelbesteuerung verhindern!
Claudia Tiedge, stellvertretende NGG-Vorsitzende: „Die Politik muss jetzt handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche gesetzeswidrige Doppelbesteuerung zu verhindern. Wir brauchen zeitnahe Lösungen, denn es darf nicht sein, dass vor dem Hintergrund eines sinkenden Rentenniveaus die Renten auch noch durch fehlerhafte Besteuerung geringer ausfallen!“ Problematisch sei, dass der bis 2040 schrittweise auf 100 Prozent ansteigende steuerpflichtige Teil der ausgezahlten Rente nicht genügend die schon jetzt eingeführte Besteuerung in der Einzahlungsphase berücksichtige. Eine Lösungsmöglichkeit wäre, die schrittweise Besteuerung über das Jahr 2040 hinaus zu verlängern. So könnte eine doppelte Besteuerung ausgeschlossen werden.
Überdies bestehe weiter Unterstützungsbedarf für Rentnerinnen und Rentner bei der Erstellung der Steuererklärung. Auch eine mögliche vereinfachte Steuererklärung könnte für viele Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund des Systemwechsels erstmals eine Steuererklärung erstellen müssen, hilfreich sein.
Die Gewerkschaften werden im Rahmen der Bundestagswahl auch das Thema Rente und Altersarmut gegenüber der Politik diskutieren und in die Öffentlichkeit bringen.