Die Corona-Krise trifft auch viele Betriebe und Unternehmen. Deshalb befinden sich hunderttausende Menschen in Kurzarbeit. Weil die Krise schon so lange andauert und das Kurzarbeitergeld niedriger als der normale Lohn ist, haben besonders die Menschen große finanzielle Sorgen, die schon vor Corona ein geringes Einkommen hatten. Gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di hat sich die NGG deshalb in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt und ein "Mindest-Kurzarbeitergeld" von 1.200 Euro gefordert. Wenn das Kurzarbeitergeld allein nicht reicht, um über die Runden zu kommen, kannst du natürlich nicht darauf warten, ob wir mit unserer Initiative erfolgreich sind, sondern brauchst jetzt finanzielle Unterstützung.
Auf dieser Seite findest du Infos zum Kurzarbeitergeld und erfährst, wie du prüfen kannst, ob dir finanzielle Unterstützung wie Wohngeld zusteht.
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Infos zum Kurzarbeitergeld:
Infos zu Wohngeld und Co.:
Es ist dein gutes Recht, Wohngeld und/oder finanzielle Aufstockung nach dem Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) zu beantragen. Das sind keine Almosen, sondern garantierte Leistungen des Sozialstaates. Du solltest dich nicht scheuen, sie in Anspruch zu nehmen.
Übrigens: In der Corona-Pandemie sind viele Regelungen vereinfacht worden. Mehr Infos dazu findest du hier.
Die Infos auf dieser Seite geben nur einen ersten Hinweis darauf, ob sich ein Antrag auf Wohngeld oder auf finanzielle Unterstützung aus ALG II für dich lohnen könnte und ersetzen die Prüfungen durch die Ämter nicht. In jedem Fall aber gilt: Wenn du den Eindruck hast, dir könnten Leistungen zustehen: Dran bleiben, nicht abwimmeln lassen!
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