Also doch: Das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ kommt. Das Gesetz, das zu ordentlichen Bedingungen in der Fleischbranche beitragen soll, wird aller Voraussicht nach am 1. Januar in Kraft treten – gut so!
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz kann ein echter „Neustart für die Fleischbranche“ sein. Künftig müssen die Menschen, die in deutschen Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Unternehmen arbeiten, wieder direkt von den Unternehmen beschäftigt werden, die mit ihrer Arbeit gutes Geld verdienen: In der Fleischindustrie wird das massenhafte Auslagern von Arbeit und Verantwortung via Werkvertrag und Leiharbeit per Gesetz unmöglich gemacht. Guido Zeitler: „Jetzt ist endlich Schluss mit dem Sub-Sub-Subunternehmertum und der organisierten Verantwortungslosigkeit.“
In der Fleischverarbeitung, zum Beispiel in der Wurstherstellung, ist Leiharbeit nur noch für bis zu acht Prozent der Belegschaft möglich. Und das auch nur dann, wenn dies in einem Tarifvertrag geregelt ist.
Ein besonderer Tag
Für die Gewerkschaft NGG, wie auch für viele andere Initiativen, Gruppen und engagierte Bürgerinnen und Bürger, war der heutige Tag, an dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der per Video zugeschaltete NGG-Vorsitzende über die Eckpunkte des neuen Gesetzes informiert haben, ein besonderer: Jahrelang haben sie unermüdlich auf die oft untragbaren Lebens- und Arbeitsbedingungen der meist aus Osteuropa stammenden Beschäftigten hingewiesen. Bei Demonstrationen, in Interviews und Diskussionsrunden, in Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern und in Offenen Briefen das Ende der Ausbeutung in der Fleischbranche eingefordert. Mit Erfolg: Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein Meilenstein für die Fleischbranche. Gut, dass schlussendlich auch die CDU/CSU ihre Blockade aufgegeben hat und den wichtigsten Punkten des von Hubertus Heil vorgelegten Gesetzes zugestimmt hat.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll mit folgenden Eckpunkten am 1. Januar 2021 in Kraft treten:
- Kontrollen werden durch festgelegte Prüfquoten ausgeweitet.
- Arbeitszeit wird digital erfasst, die Bußgelder für Arbeitszeitbetrug werden verdoppelt
- Für die Unterkünfte werden Mindeststandards festgelegt
- Das Projekt Faire Mobilität wird langfristig finanziert
- Werkverträge werden ab dem 1. Januar 2021, Leiharbeit ab 1. April 2021 verboten
- Für den Bereich der Fleischverarbeitung besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, Leiharbeit bis zu einer Quote von acht Prozent einzusetzen. Dies setzt aber zwingend eine tarifvertragliche Regelung voraus. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt vier Monate pro LeiharbeitnehmerIn. Beschäftigte in Leiharbeit müssen dabei ab dem ersten Tag den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedinungen wie die Stammbelegschaft haben (Equal Pay und Equal Treatment).
Anlässlich der Vorstellung der zwischen SPD und CDU/CSU vereinbarten Eckpunkte hat Guido Zeitler den Appell an die Arbeitgeber der Branche gerichtet, jetzt die Zeichen der Zeit zu erkennen: „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein erster Schritt für gute Arbeit und einen Neustart ohne Skandale und Ausbeutung in der Fleischbranche. Jetzt gibt es auch die Chance, einen bundesweiten Tarifvertrag für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen abzuschließen“, so der NGG-Vorsitzende. „Der Ball liegt jetzt bei den Arbeitgebern. Diese Chance sollten sie nicht liegenlassen."