Die niedersächsische Sozial- und Gleichstellungsministerin Carola Reimann (SPD) und die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge haben am 16. Oktober, dem Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit, ein Werk des Keksherstellers Bahlsen in Varel (Friesland) besucht. Dort ist es dank Qualifizierung gelungen, mehr als 100 Frauen in höhere Lohngruppen zu bringen.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist bei Bahlsen in Varel für Frauen keine Utopie: Seit 2010 werden kontinuierlich tarifliche Eingruppierungen überprüft. „Mit der zunehmenden Automatisierung sind Packarbeiten, die früher vorwiegend von Frauen ausgeübt wurden, weggefallen. Es ist uns gelungen, mehr als 100 Kolleginnen nach und nach zu qualifizieren und in höhere Lohngruppen zu bringen. Damit sind wir auch für die Bahlsen-Standorte in Barsinghausen und Berlin richtungsweisend“, sagt die Betriebsratsvorsitzende Manuela Haase.
Ministerin Reimann bedauerte, dass der eg-check.de, ein Prüfinstrument, mit dem Ursachen ungleicher Bezahlung sichtbar gemacht werden, nicht gesetzlich verankert wurde. Ein Kritikpunkt, auf den auch NGG-Vize Claudia Tiedge verwies. In Varel machte sie deutlich, wo die Gewerkschaft NGG Nachbesserungsbedarf sieht:
„Wir halten den eg-check für ein gutes Instrument, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu prüfen. Der Entgeltgleichheits-Check muss noch breitere Verwendung finden. Er müsste verpflichtend sein. Zudem sollte der Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Entlohnung vergleichbarer Tätigkeiten für alle gelten und nicht erst in Unternehmen ab einer Größe von 200 Beschäftigten.“ Tiedge forderte das Bahlsen-Management auf, sich im Arbeitgeberverband für das Thema Lohngerechtigkeit stark zu machen.
Die Ministerin nutzte den Besuch in Varel für einen grundsätzlichen Appell sowohl an Unternehmen als auch an Arbeitnehmerinnen: „Ungleiche Bezahlung zwischen Männern und Frauen gehört zu den letzten großen Ungerechtigkeiten. Werden Sie als positives Beispiel über Bahlsen hinaus wirksam. Gleichzeitig rufe ich die Frauen zu mehr Mut auf, ihre Rechte beim Arbeitgeber einzufordern!“
Der „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“ bezeichnet den Tag, ab dem Frauen gemessen am durchschnittlichen Bruttoverdienst ihrer männlichen Kollegen bis zum Jahresende quasi unentgeltlich arbeiten.