„Wer kontrolliert, wird fündig.“ So hat NGG-Vize Claudia Tiedge die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgestellte Jahresbilanz des deutschen Zolls kommentiert. Demnach hat der deutsche Zoll im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Nach Angaben des Zolls ist die Zahl der Verstöße von 1.316 Fällen im Jahr 2015 auf 6.220 Fällen in 2018 gestiegen. Die Zahl der geprüften Arbeitgeber ist von 40.374 in 2016 auf 53.491 in 2018 gestiegen. „Wir werben schon lange für mehr Mindestlohnkontrollen – aus gutem Grund. Leider gibt es gerade im Gastgewerbe viele schwarze Schafe, die ihren Beschäftigten nicht einmal den Mindestlohn zahlen wollen. Seriöse Arbeitgeber müssen vor der Konkurrenz durch solche Ausbeuterbetriebe geschützt werden. Das kann nur mit einer wirklich engmaschigen Kontrolle funktionieren und davon sind wir noch sehr weit entfernt.“
Keine zweite Chance
Den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dass Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, künftig keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten, unterstütze die Gewerkschaft NGG ausdrücklich: „Ausbeutung und Gesetzesverstöße dürfen nicht durch Steuergelder finanziert werden. Unternehmen, die den Mindestlohn umgehen, haben keine zweite Chance verdient.“